Partner werden
Partner der Zitadelle von Besançon zu werden bedeutet, sein Image mit dem einer international geschützten, prestigeträchtigen Stätte zu verbinden und sinnvolle Projekte zu unterstützen. Dank ihres Engagements tragen unsere Partner aktiv zur Erhaltung der Zitadelle von Besançon, ihrer Öffnung gegenüber der Welt, ihrer Zugänglichkeit und der Vermittlung verbindender Werte bei.
Partner zu werden bedeutet, gemeinsam eine lebendige und unerwartet „
“ Zitadelle zu errichten.
Es gibt viele Möglichkeiten, sich an unserer Seite zu engagieren:
- Betreuung der Website und Veranstaltungen
- Eroberung der Zitadelle durch die Einwohner
- Interpretation des Kulturerbes
- Erforschung, Erhaltung und Restaurierung des Kulturerbes
- Gestaltung und Aufwertung des Geländes

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, sich für die Projekte der Zitadelle zu engagieren: Partnerschaften, Event-Sponsoring, Mäzenatentum ... Gemeinsam legen wir fest, welche davon am besten zu unseren Partnerunternehmen passen.
Mäzenatentum ist für alle zugänglich, für kleine, mittlere und große Unternehmen. Wir bieten maßgeschneidertes Mäzenatentum, das mit der Identität, Kultur, Größe und den Zielen der Unternehmen im Einklang steht.
Drei Arten von Sponsoring:
- Finanzielles Sponsoring: Das traditionelle Sponsoring, das von Unternehmen jeder Größe am häufigsten genutzt wird, entspricht der Bereitstellung eines Geldbetrags zugunsten eines Projekts von allgemeinem Interesse.
- Sachsponsoring: Bei dieser Art des Sponsorings werden Güter oder Produkte kostenlos für eines der Projekte, die das Unternehmen unterstützen möchte, gespendet oder zur Verfügung gestellt.
- Kompetenz-Sponsoring: Ein Unternehmen verfügt über Fachwissen, das für eines der Projekte nützlich sein kann, und stellt dem unterstützten Projekt einen oder mehrere Mitarbeiter während ihrer Arbeitszeit zur Verfügung. Dies ist eine hervorragende Möglichkeit für die Teams, ihre Kompetenzen und ihr Zugehörigkeitsgefühl zum Unternehmen zu entwickeln.
Ein steuerlicher Anreiz
Im Rahmen von Artikel 238 bis des französischen Steuergesetzbuchs (Code général des impôts) können 60 % des Betrags der Geld-, Sach- oder Kompetenzspende (bis zu einer Obergrenze von 0,5 % des Umsatzes ohne MwSt.) von der Körperschaftsteuer abgezogen werden.
Die Gegenleistungen sind gesetzlich geregelt. Ihr Wert darf 25 % des Spendenwerts nicht überschreiten. Somit können 85 % des Spendenwerts in Form verschiedener Vorteile an das Unternehmen zurückfließen.
Möchten Sie Partner oder Sponsor werden?
Kontaktieren Sie uns:
Marie-Pierre PAPAZIAN
Leiterin Marketing und Kommunikation
Zitadelle von Besançon
03 81 87 83 37
marie-pierre.papazian@citadelle.besancon.fr