Regelungen Standort der Zitadelle von Besançon

Geschäftsordnung

gestützt auf das Allgemeine Gesetz über die Gebietskörperschaften,

gestützt auf das Umweltgesetzbuch, insbesondere die Artikel L413-1 ff., R413-1 ff. sowie R511-9 und dessen Anhang,

gestützt auf den Erlass vom 25. März 2004 zur Festlegung der allgemeinen Betriebsvorschriften und der allgemeinen Merkmale der Anlagen von zoologischen Einrichtungen mit festem und dauerhaftem Charakter, die der Öffentlichkeit lebende Exemplare der einheimischen oder ausländischen Fauna präsentieren,

gestützt auf das Dekret Nr. 2025-582 vom 27. Juni 2025 über rauchfreie Zonen und die Bekämpfung des Verkaufs von Tabak- und E-Zigarettenprodukten an Minderjährige,

Artikel 1: Geltungsbereich

Dieser Erlass gilt für die gesamte Zitadelle, ihre Museen – einschließlich des Zoos, des Aquariums, des Insektariums und des Noctariums – sowie für alle Einrichtungen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind.

Artikel 2: Zugangsbedingungen

Der Teil der Stätte, der sich zwischen dem Front Saint-Etienne und dem Front Royal befindet, ist frei zugänglich, mit Ausnahme der durch Zäune abgegrenzten Sperrbereiche und Sicherheitszonen.

Ab dem Front Royal muss der Besucher, insbesondere für den Besuch der Museen, eine Eintrittsgebühr entrichten, deren Preise am Ticketschalter ausgehängt sind.
Die Eintrittskarte berechtigt zum Zugang zum Gelände am Tag des Kaufs, unabhängig davon, wie oft der Besucher das Gelände betritt und verlässt.

Die Öffentlichkeit hat weder Zugang zu den im Umbau befindlichen Bereichen noch zu den Räumlichkeiten und Servicebereichen.

Minderjährige unter 16 Jahren müssen von einem Erziehungsberechtigten oder einer volljährigen Person in Begleitung einer Ermächtigung der Erziehungsberechtigten begleitet werden, um das Gelände betreten zu dürfen.

Schulgruppen werden gemäß den geltenden Vorschriften betreut und beaufsichtigt, insbesondere im Hinblick auf Ausflüge und Klassenfahrten. Das Personal der Zitadelle soll nicht an die Stelle der Lehrkräfte und Begleitpersonen treten, die weiterhin für die Betreuung und Sicherheit der Schüler verantwortlich sind.

Um die Sicherheit und die Qualität des Besuchs zu gewährleisten, wird Besuchern, die in Gruppen kommen, zu denen insbesondere kleine Kinder und/oder Menschen mit Behinderung gehören, empfohlen, eine ausreichende Anzahl von Begleitpersonen mitzubringen.

Für Gruppenbesuche (Schulklassen oder andere) ist ein Mitglied der Gruppe verantwortlich, das sich verpflichtet, die in dieser Regelung festgelegten Bedingungen einzuhalten. Es ist der einzige Ansprechpartner für den Empfangsdienst und holt am Empfang die Eintrittskarten für alle Teilnehmer ab.

Artikel 3: Öffnungszeiten der Website

Die Zitadelle ist je nach Jahreszeit für Besucher geöffnet:

  • von 10 bis 17 Uhr
  • von 9 bis 18 Uhr
  • von 9 bis 19 Uhr

Besucher werden gebeten, sich an die am Eingang des Geländes ausgehängten oder auf der Website angegebenen Öffnungszeiten zu halten: www.citadelle.com.
Die Museen, einschließlich der Tiergehege, schließen mindestens eine Viertelstunde vor Schließung des Geländes.
Bei schlechtem Wetter oder aus betrieblichen Gründen können sich diese Zeiten ändern.

Aus denselben Gründen kann das Gelände vorübergehend für die Öffentlichkeit gesperrt und ganz oder teilweise evakuiert werden.

Artikel 4: Verbote

Es ist strengstens untersagt:

  • Aktivitäten auszuüben, die den friedlichen Genuss des Ortes stören könnten,
  • die Ruhe und Sicherheit der Öffentlichkeit, des Personals und der ausgestellten Tiere zu beeinträchtigen,
  • Beschädigungen an Anpflanzungen, Bauwerken, Museumssammlungen oder Gebäuden zu verursachen,
  • Verschiedene Umweltbelastungen verursachen,
  • Das Befahren des Geländes mit einem Fahrzeug ist, sofern keine Ausnahmegenehmigung vorliegt,
  • Zäune und Sicherheitszonen zu überwinden,
  • Bauwerke, Zäune, Schilder zu beschädigen oder zu zerstören,
  • Keinen Gegenstand in den Brunnen zu werfen,
  • In das Rad neben dem Brunnen zu steigen,
  • Die Besichtigungswege verlassen, auf die Stadtmauern steigen, die Diensträume betreten,
  • Das Mitbringen von Tieren (Hunde, Katzen – auch an der Leine – sowie exotische Haustiere), mit Ausnahme von Blindenhunden und Polizeihunden,
  • Das Mitbringen von Klanggeräten (Radios oder Ähnliches), Fortbewegungsmitteln auf Rädern (Fahrräder, Tretroller, Rollschuhe und Skateboards, Skier, Schlitten und Ähnliches) – ausgenommen Kinderwagen und Rollstühle für Menschen mit Behinderung – sowie von Fluggeräten (z. B. Drachen, Drohnen) ist untersagt,
  • Das Mitbringen von Waffen (Schusswaffen, Messer, Cuttermesser, Scheren usw.) und allen scharfen, spitzen oder stumpfen Gegenständen sowie von gefährlichen Gegenständen (Sprengstoffe, Sprühdosen, Laser usw.).
  • Illegale Substanzen einzuführen,
  • Der Konsum von Alkohol auf dem Gelände, außer im Restaurant des Geländes, bei Veranstaltungen, Events und von dem Eigentümer genehmigten und beaufsichtigten Empfängen,
  • Den Zugang zu den Treppen, die zu den Stadtmauern führen, sperren,
  • Ein Feuer machen oder grillen,
  • Steine oder andere Gegenstände werfen,
  • Die Bänke und Mülleimer umstellen,
  • Auf Fenster oder Zäune schlagen, Tiere aufscheuchen, ihnen einen Gegenstand zuwerfen,
  • Die Tiere füttern,
  • Die Tiere anzulocken oder zu berühren, mit Ausnahme der Haustiere des „Petite Ferme“,
  • Das Rauchen in den Gebäuden sowie in den Parks und Gärten des Geländes (Zoologischer Garten, Innenhof des Aquariums, Park „Le Glacis“)
  • Das Essen oder Trinken in Museen oder in den Räumen für Wechselausstellungen,
  • Die Ausübung jeglicher Einzel- oder Mannschaftssportarten sowie risikoreicher Aktivitäten (Klettern, Gleitschirmfliegen, Base-Jumping …) ist untersagt, sofern keine besonderen Vereinbarungen mit der Direktion Citadelle getroffen wurden,
  • Im kostenpflichtigen Bereich der Anlage und in den Gebäuden barfuß gehen,
  • Sich in betrunkenem Zustand auf dem Gelände aufhalten oder sich gegenüber dem Personal, anderen Besuchern oder den Tieren aggressiv oder gefährlich verhalten und ganz allgemein das eigene Leben sowie das Leben anderer gefährden.
  • Während der Öffnungszeiten für Besucher dürfen vor Ort keine Drohnenaufnahmen gemacht werden, es sei denn, die Leitung der Zitadelle hat eine Sondergenehmigung erteilt.

Artikel 5: Pflichten des Besuchers

  • Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Anlage und das Personal.
  • Behandeln Sie Tiere, Pflanzen, Sammlungen, Gebäude sowie Gedenk- und Erinnerungsstätten (z. B. den Bereich mit den Pfählen der Erschossenen) mit Respekt.
  • Befolgen Sie die Anweisungen, Hinweise und Aufforderungen des Personals vor Ort.
  • Ständige und aufmerksame Beaufsichtigung der Kinder durch ihre Begleitpersonen auf dem gesamten Gelände (Außenbereiche, Kasse, Souvenirshop und Museen).
  • Beachten Sie alle Verbots-, Informations- und Warnschilder.
  • Bewegen Sie sich auf den abschüssigen Wegen vorsichtig und benutzen Sie die Treppen nicht mit einem Kinderwagen oder einem Rollstuhl für Menschen mit Behinderung.

Artikel 6: Besondere Vorschriften

  • Die Besucher müssen sich angemessen kleiden und sich gegenüber den Räumlichkeiten und den anderen Besuchern respektvoll verhalten. Insbesondere im Museum des Widerstands und der Deportation sowie in der Umgebung des Denkmals für die Erschossenen sind die Besucher verpflichtet, jegliche Äußerungen, Verhaltensweisen, Haltungen oder sonstige Handlungen – wie beispielsweise das Tragen oder die Verwendung von Symbolen – zu unterlassen, die einen Akt der Nötigung, Provokation, Missionierung oder Propaganda darstellen könnten und die Würde oder Freiheit des Personals der Einrichtung sowie der anderen Besucher verletzen oder die Ordnung in der Einrichtung bzw. den normalen Betrieb des öffentlichen Dienstes stören würden. Jedes Verhalten, das gegen diese Regeln verstößt, kann gemäß den Bestimmungen von Artikel 9 dieser Ordnung zum Ausschluss des betreffenden Besuchers vom Gelände führen.
  • Besucher können aufgefordert werden, ihre Taschen auf Verlangen des Personals zu öffnen, damit eine Sichtkontrolle durchgeführt werden kann.
  • Um die Ruhe der Tiere nicht zu stören, wird darum gebeten, nicht zu rennen und nicht zu schreien.
  • Sofern am Eingang eines Bereichs keine gegenteiligen Hinweise angegeben sind, sind Foto- und Filmaufnahmen (ohne Blitz oder zusätzliche Beleuchtung) für den privaten Gebrauch gestattet. Foto- und Filmaufnahmen zu beruflichen oder kommerziellen Zwecken bedürfen zwingend einer Genehmigung durch die Direktion Citadelle. Wenden Sie sich dazu bitte mindestens 7 Tage vor dem geplanten Termin an die Kommunikationsabteilung unter marketing@citadelle.besancon.fr.
  • Versammlungen auf dem Gelände sind nicht gestattet, außer bei Führungen, Veranstaltungen, Sitzungen, Empfängen oder Gedenkfeiern, die von der Direktion geplant und genehmigt wurden.
  • Picknicks für Einzelpersonen oder Familien sind auf den Rasenflächen und an den dafür zur Verfügung gestellten Sitzgelegenheiten erlaubt. In den Gastronomiebereichen und auf deren Terrassen sind sie verboten. Die Sauberkeit und Ruhe der Anlage sind zu wahren.
  • Auf dem Gelände wird eine Mülltrennung durchgeführt. Es stehen Mülltrennbehälter zur Verfügung, und die Besucher werden gebeten, diese zu nutzen. Glasflaschen müssen aufbewahrt und in die Behälter auf dem Besucherparkplatz entsorgt werden. Wenn die Snackbar geöffnet ist, steht auf der Terrasse ein spezieller Glasbehälter zur Verfügung.

Artikel 7: Haftung

Die Besucher haften für Schäden jeglicher Art, die sie selbst oder Personen, Tiere oder Gegenstände, für die sie verantwortlich sind oder die sich in ihrer Obhut befinden, verursachen.

Die Stadt Besançon übernimmt keine Haftung für Unfälle, die durch die Nichteinhaltung dieser Vorschriften oder grundlegender Sicherheitsregeln verursacht werden.

Im Falle eines Unfalls wird die Stadt Besançon alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Unfallursache zu ermitteln und die Verantwortlichkeiten festzustellen.

Artikel 8: Veröffentlichung und Einhaltung der Geschäftsordnung

Die vorliegende Hausordnung liegt an jedem Ticketschalter auf dem Gelände sowie auf unserer Website einsehbar aus: www.citadelle.com.
Allein durch das Betreten des Geländes der Zitadelle erklärt sich der Besucher mit der vorliegenden Hausordnung uneingeschränkt einverstanden.

Artikel 9: Sanktion

Jede Person, die sich nicht an diese Hausordnung hält, wird mündlich auf die geltenden Bestimmungen hingewiesen.
Jeder Verstoß gegen diese Hausordnung kann zum Ausschluss des oder der Zuwiderhandelnden vom Gelände ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes führen.
Jede Person, die sich gegenüber dem Personal, anderen Besuchern oder Tieren aggressiv oder gefährlich verhält, sowie jede Person, die ihr eigenes Leben oder das Leben anderer gefährdet, kann von den Ordnungskräften des Geländes verwiesen werden.

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Facebook-Gewinnspiele

VORWORT

Die Teilnahme an den Gewinnspielen setzt die vollständige, uneingeschränkte und vorbehaltlose Zustimmung zu den vorliegenden Teilnahmebedingungen sowie deren Anwendung durch den Veranstalter voraus.

Artikel 1: Veranstalter

Die CITADELLE DE BESANÇONist eine öffentlich zugängliche Einrichtung,die im Handelsregister von BESANÇON unter der Nummer529 368 078eingetragen ist und deren Firmensitz sich inder Rue des Fusillés 99, 25000 Besançon befindet. Sie veranstaltet auf Facebook kostenlose Gewinnspiele ohne Kauf- oder Bestellverpflichtung.

Die Termine für die Wettbewerbsrunden werden gegebenenfalls auf der Facebook-Seite bekannt gegeben: https://www.facebook.com/CitadelleDeBesancon.

Facebook organisiert, verwaltet oder sponsert in keiner Weise das Gewinnspiel „CITADELLE DE BESANÇON“.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können durch spezifische Nachträge ergänzt werden, die zu denselben Bedingungen erhältlich sind.

Artikel 2: Teilnahmebedingungen

Diese Gewinnspiele stehen allen Personen offen, die ausschließlich im französischen Mutterland wohnen und auf diesen Plattformen registriert und angemeldet sind:
Bei Minderjährigen erfolgt die Teilnahme unter der Verantwortung und mit der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, der die elterliche Sorge nachweisen kann. Die Teilnahme ist streng personengebunden, und pro Haushalt ist nur eine Teilnahme zulässig: (gleicher Name, gleiche Anschrift, gleiche E-Mail-Adresse). Es ist strengstens untersagt, mit mehreren Pseudonymen aus demselben Haushalt teilzunehmen oder über ein Konto zu spielen, das im Namen einer anderen Person eröffnet wurde.

Jede unvollständige, unleserliche, nach Ablauf der Frist eingereichte oder in einer anderen als der vorgesehenen Form eingereichte Teilnahme gilt als ungültig.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle erforderlichen Überprüfungen hinsichtlich der Identität, der Postanschrift und/oder E-Mail-Adresse der Teilnehmer sowie der elterlichen Einwilligung vorzunehmen.

Von der Teilnahme an den Gewinnspielen und vom Erhalt eines Preises, sei es direkt oder indirekt, ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter des veranstaltenden Unternehmens, einschließlich ihrer Familienangehörigen und Lebenspartner (Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaft oder anerkannte eheähnliche Lebensgemeinschaft), sowie Gerichtsvollzieher, Partner und Sponsoren.

Personen, die ihre vollständigen Kontaktdaten und ihre Identität nicht nachgewiesen haben oder diese ungenau oder falsch angegeben haben, werden disqualifiziert, ebenso wie Personen, die der Erhebung, Speicherung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten, die für die Durchführung des Gewinnspiels unbedingt erforderlich sind, widersprechen.

Um am Facebook-Gewinnspiel teilzunehmen, muss man zuvor die Fanseite „CITADELLE DE BESANÇON“ mit „Gefällt mir“ markieren: https://www.facebook.com/CitadelleDeBesancon

Die Nichteinhaltung dieser Teilnahmebedingungen führt zur automatischen Annullierung der Teilnahme und der eventuellen Vergabe von Preisen.

Artikel 3: Teilnahmebedingungen

Je nach Gewinnspiel: einfache Verlosung (z. B. „KOMMENTIEREN UND GEWINNEN“), Verlosung nach Ausfüllen eines Fragebogens oder einer Umfrage, Gewinnspiel, bei dem die Internetnutzer abstimmen (eine Stimme pro Person) oder eine vom Veranstalter ausgewählte Jury entscheidet.

Die Teilnehmer ermächtigen den Veranstalter, ohne jegliche Gegenleistung jeglicher Art, ihren Namen, Vornamen, ihr Bild oder die übermittelten Fotos zu Werbe- oder Promotionszwecken im Zusammenhang mit den Gewinnspielen mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung zu veröffentlichen, ohne dass diese Nutzung im Rahmen der Einhaltung des Datenschutzgesetzes („Informatique et Liberté“) Anspruch auf andere Rechte als den gewonnenen Preis begründet. Diese Einwilligung gilt für alle Medien.

Für jedes Gewinnspiel wird die Anzahl der Gewinner vom Veranstalter nach eigenem Ermessen festgelegt und in den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Gewinnspiels angegeben, die auf der Facebook-Seite https://www.facebook.com/CitadelleDeBesancon einsehbar sind.

Bei jedem Gewinnspiel, bei dem Preise zu gewinnen sind, werden die vorgesehenen Preise sowie deren Marktwert während der gesamten Dauer des jeweiligen Gewinnspiels ebenfalls angegeben.

Sollte eine Verlosung stattfinden, werden die Internetnutzer darüber auf der Facebook-Seite https://www.facebook.com/CitadelleDeBesancon informiert. Außerdem werden sie auf der Facebook-Seite https://www.facebook.com/CitadelleDeBesancon über das Datum der Verlosung und den Zeitpunkt der Bekanntgabe des Namens des Gewinners bzw. der Gewinner informiert.

Artikel 4: Gewinner

Je nach Art des ausgewählten Spiels und gemäß den in Artikel 3 beschriebenen Modalitäten werden die Gewinner entweder automatisch durch eine Auslosung, aufgrund ihrer richtigen Antworten oder durch eine Abstimmung ermittelt.
Je nach Spielrunde können ein oder mehrere Gewinner ermittelt werden.
Bei bestimmten Spielen entscheiden Datum und Uhrzeit der Teilnahme darüber, wer bei Gleichstand den Vorzug erhält.

Die Gewinner werden innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Ende des Gewinnspiels vom Veranstalter kontaktiert, nachdem deren Berechtigung zum Erhalt des jeweiligen Preises überprüft wurde. Die Kontaktaufnahme erfolgt per privater Nachricht, telefonisch oder per E-Mail unter Verwendung der vom Teilnehmer bei der Anmeldung angegebenen Kontaktdaten.

Personen, die nicht als Gewinner ermittelt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die ausgewählten Gewinner erhalten den Preis an ihre bei der Gewinnbenachrichtigung angegebene Wohnadresse (nur französisches Festland) oder werden gebeten, die Preise in der 99 rue des Fusillés, 25000 Besançon, abzuholen. Allein der Veranstalter entscheidet, ob der Gewinn versandt oder abgeholt werden muss.
Der Veranstalter hat bis zu neunzig (90) Tage Zeit, um den/die Gewinn(e) zu versenden; diese Frist kann vom Gewinner nicht angefochten werden.
Die Gewinner akzeptieren im Voraus die Gewinne, wie sie in den jeweiligen Gewinnspielen festgelegt sind, in denen Art, Anzahl und Marktwert der Gewinne angegeben sind.
Die Preise geben keinen Anlass zu Ansprüchen jeglicher Art, dürfen weder weitergegeben, verkauft noch getauscht werden und begründen keine Haftung des Veranstalters, der in keinem Fall für Mängel, versteckte Mängel oder Ausfälle haftet, die ausschließlich in der Verantwortung des jeweiligen Herstellers oder ursprünglichen Produzenten liegen.

Die Gewinner können unter keinen Umständen den Barwert des Preises einfordern.

Im Falle höherer Gewalt verpflichtet sich die Zitadelle, den betreffenden Preis durch einen Preis gleicher Art und gleichen Marktwerts zu ersetzen, ohne dass sie hierfür haftbar gemacht werden kann.

Die Teilnehmer erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass im Falle eines Gewinns beim Gewinnspiel ihr Vor- und Nachname gemäß Artikel 3 online öffentlich zugänglich gemacht werden. Teilnehmer, die nicht möchten, dass diese Informationen online öffentlich zugänglich sind, müssen dies dem Veranstalter schriftlich mitteilen.

Artikel 5: Reklamationen und Kostenerstattungen

Jede Reklamation oder Beanstandung, gleich welcher Art, muss innerhalb einer Frist von höchstens 30 Tagen nach Ende des Gewinnspiels erfolgen und schriftlich an die in Artikel 1 angegebene Adresse des Veranstalters gerichtet werden.

Die Vor- und Nachnamen der Gewinner können angefordert werden, indem ein frankierter Rückumschlag mit der Anschrift des Anfragenden an den in Artikel 1 genannten Veranstalter gesendet wird.
Telefonische Anfragen bezüglich der Auslegung oder Anwendung dieser Teilnahmebedingungen, der Abläufe oder Modalitäten des Gewinnspiels sowie der Gewinnerliste werden nicht beantwortet.

Die Teilnehmer des Gewinnspiels können unter Einhaltung derselben Formvorschriften und Fristen Folgendes beantragen:

– Die Erstattung der für die Teilnahme am Gewinnspiel anfallenden Verbindungskosten erfolgt bis zu einer Verbindungsdauer von 3 Minuten auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Abfassung dieser Teilnahmebedingungen geltenden Ortstarife von Orange/France Telecom (d. h. 0,15 Euro pro Minute). Teilnehmer, denen aufgrund des Umfangs ihrer Verbindungen keine Verbindungskosten entstehen (Inhaber eines „unbegrenzten“ Abonnements, ADSL-Kabelnutzer usw.), haben keinen Anspruch auf eine Erstattung.

– Die Erstattung der für den Versand dieses Antrags verwendeten Briefmarke auf der Grundlage des geltenden Tarifs für Standardversand.

Die Teilnehmer müssen ihren Namen, Vornamen und ihre vollständige Anschrift leserlich angeben und ihrem Antrag unbedingt eine Bankverbindung (oder Postbankverbindung) beifügen sowie eine Kopie der Rechnung ihres Internetanbieters vorlegen, aus der Folgendes hervorgeht: zum einen die genaue Art der Leistung des Internetanbieters und die Abrechnungsart (unbegrenzt, Pauschaltarif…) sowie zum anderen das Datum und die Uhrzeit der Verbindung, die der Teilnahme am Gewinnspiel entsprechen und vom Teilnehmer deutlich unterstrichen oder hervorgehoben wurden

Pro Haushalt (gleicher Name, gleiche Postanschrift und/oder gleiche Bankverbindung und/oder gleiche E-Mail-Adresse) kann nur ein Antrag auf Erstattung der Anschluss- oder Briefmarkenkosten gestellt werden.

Sind die oben genannten Bedingungen erfüllt, verpflichtet sich das Unternehmen, die Verbindungskosten und/oder die Kosten für die verwendete Briefmarke innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Abschluss des Gewinnspiels zu erstatten.

Artikel 6: Haftungsbeschränkungen

La Citadelle behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel aus Gründen höherer Gewalt oder aufgrund unvorhergesehener Ereignisse zu verkürzen, zu verlängern, zu ändern oder abzusagen. La Citadelle übernimmt keine Haftung, falls unvorhergesehene Ereignisse oder Fälle höherer Gewalt Änderungen an diesem Gewinnspiel erforderlich machen sollten.

La Citadelle übernimmt keinerlei Haftung für Übertragungsprobleme oder Telefonausfälle.

Die Teilnahme am Gewinnspiel setzt die Kenntnis und Akzeptanz der Eigenschaften und Grenzen des Internets voraus, insbesondere hinsichtlich der technischen Leistungsfähigkeit und der Risiken, die mit jeder Verbindung und Datenübertragung im Internet verbunden sind, des fehlenden Schutzes bestimmter Daten vor möglichem Missbrauch sowie der Gefahr einer Infizierung durch im Netz zirkulierende Viren.

Das Unternehmen haftet in keinem Fall für direkte Schäden, die in irgendeiner Weise aus dem Zugriff auf die im Rahmen dieses Spiels entwickelte Website resultieren. Es obliegt jedem Teilnehmer, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um seine eigenen Daten und/oder die auf seinem IT-Gerät gespeicherte Software vor jeglichem Zugriff zu schützen.

Das Gewinnspiel wird nicht von Facebook veranstaltet oder gesponsert. Facebook kann daher in keinem Fall für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel haftbar gemacht werden.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jeden Teilnehmer endgültig vom Gewinnspiel auszuschließen, der durch sein Verhalten den ordnungsgemäßen Ablauf des Gewinnspiels beeinträchtigt oder vorsätzlich versucht, dessen Ruf zu schädigen.

Darüber hinaus führt die Patenschaft für fiktive Personen zum sofortigen Ausschluss des Teilnehmers.

Diese Geschäftsbedingungen unterliegen französischem Recht. Alle Streitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt werden können, werden den Gerichten in Besançon vorgelegt.

Artikel 7: Personenbezogene Daten

Es wird darauf hingewiesen, dass die Teilnehmer zur Teilnahme am Gewinnspiel bestimmte personenbezogene Daten angeben müssen (Name, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer).

Diese Daten werden in einer Datei gespeichert und sind für die Erfassung der Teilnahme, die Ermittlung der Gewinner sowie die Vergabe und den Versand der Preise erforderlich. Diese Daten sind für das Unternehmen bestimmt und können an dessen technische Dienstleister sowie an einen Dienstleister weitergeleitet werden, der den Versand der Preise übernimmt.

Die von den Veranstaltern im Rahmen des Spiels erhobenen Informationen über die Spieler werden nur zur Erfüllung gesetzlicher und behördlicher Verpflichtungen an Dritte weitergegeben.

Gemäß dem Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über Datenverarbeitung, Dateien und Freiheiten haben die Teilnehmer das Recht, auf einfache schriftliche Anfrage hin Auskunft über die sie betreffenden Daten zu erhalten sowie deren Berichtigung und Löschung zu verlangen.

Artikel 8: Urheberrechte, künstlerische Rechte und Rechte des geistigen Eigentums

Gemäß den Gesetzen zum Schutz des Urheberrechts ist die Vervielfältigung und Wiedergabe aller oder eines Teils der Bestandteile dieses Spiels strengstens untersagt.