Regelungen Standort der Zitadelle von Besançon

Geschäftsordnung

Unter Berücksichtigung des Allgemeinen Kodex für Gebietskörperschaften,

Gemäß dem Umweltgesetzbuch, insbesondere den Artikeln L413-1 ff., R413-1 ff. und R511-9 sowie dessen Anhang,

In Anbetracht des Erlasses vom 25. März 2004 zur Festlegung der allgemeinen Betriebsvorschriften und allgemeinen Merkmale von Einrichtungen zoologischer Gärten mit festem und dauerhaftem Charakter, die der Öffentlichkeit lebende Exemplare der einheimischen oder ausländischen Fauna präsentieren,

In Anbetracht des Dekrets Nr. 2025-582 vom 27. Juni 2025 über rauchfreie Räume und die Bekämpfung des Verkaufs von Tabak- und Vaping-Produkten an Minderjährige,

Artikel 1: Anwendungsbereich

Der vorliegende Erlass gilt für die gesamte Zitadelle, ihre Museen, einschließlich des Zoos, des Aquariums, des Insektariums, des Noctariums und aller Einrichtungen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind.

Artikel 2: Zugangsbedingungen

Der Teil des Geländes zwischen der Front Saint-Etienne und der Front Royal ist frei zugänglich, mit Ausnahme der durch Zäune und Sicherheitszonen abgegrenzten Sperrbereiche.

Ab Front Royal und insbesondere für den Besuch der Museen muss der Besucher eine Eintrittsgebühr entrichten, deren Preise an der Kasse ausgehängt sind.
Die Eintrittskarte berechtigt zum Zugang zur Anlage am Tag des Erwerbs, unabhängig von der Anzahl der Ein- und Ausgänge des Besuchers.

Die Öffentlichkeit hat keinen Zugang zu den im Bau befindlichen Teilen sowie zu den Räumlichkeiten und Servicebereichen.

Minderjährige unter 16 Jahren müssen von einem gesetzlichen Vertreter oder einer volljährigen Person mit Genehmigung der gesetzlichen Vertreter begleitet werden, um Zutritt zum Gelände zu erhalten.

Schulklassen werden gemäß den geltenden Vorschriften, insbesondere in Bezug auf Schulausflüge und -reisen, betreut und beaufsichtigt. Das Personal der Zitadelle ist nicht dazu da, die Lehrer und Begleitpersonen zu ersetzen, die für die Betreuung und Sicherheit der Schüler verantwortlich bleiben.

Um die Sicherheit und Qualität des Besuchs zu gewährleisten, wird Besuchern, die in Gruppen mit kleinen Kindern und/oder Menschen mit Behinderung anreisen, empfohlen, eine ausreichende Anzahl von Begleitpersonen mitzubringen.

Gruppenbesuche (Schulklassen oder andere) unterliegen der Verantwortung eines Gruppenmitglieds, das sich verpflichtet, die in dieser Verordnung festgelegten Bedingungen einzuhalten. Es ist der einzige Ansprechpartner für den Empfangsdienst und holt die Eintrittskarten für alle Teilnehmer am Empfang ab.

Artikel 3: Öffnungszeiten der Website

Die Zitadelle ist je nach Saison für Besucher geöffnet:

  • von 10 bis 17 Uhr
  • von 9 bis 18 Uhr
  • von 9 bis 19 Uhr

Besucher werden gebeten, die am Eingang des Geländes ausgehängten oder auf der Website angegebenen Öffnungszeiten zu beachten: www.citadelle.com.
Die Museen, einschließlich der Tierbereiche, schließen mindestens eine Viertelstunde vor Schließung des Geländes.
Bei schlechtem Wetter oder aus betrieblichen Gründen können diese Öffnungszeiten geändert werden.

Aus denselben Gründen kann die Anlage vorübergehend für die Öffentlichkeit geschlossen und ganz oder teilweise evakuiert werden.

Artikel 4: Verbote

Es ist strengstens verboten:

  • Aktivitäten ausüben, die die friedliche Nutzung des Ortes stören könnten,
  • Die Ruhe und Sicherheit der Öffentlichkeit, des Personals und der ausgestellten Tiere zu beeinträchtigen,
  • Beschädigung von Anpflanzungen, Bauwerken, Museumssammlungen oder Gebäuden
  • Verschiedene Arten von Umweltverschmutzung verursachen,
  • Das Gelände mit dem Fahrzeug zu befahren, sofern keine Ausnahmegenehmigung vorliegt,
  • Überwinden von Zäunen und Sicherheitszonen,
  • Beschädigung oder Zerstörung von Gebäuden, Zäunen, Schildern usw.
  • Keine Gegenstände in den Brunnen werfen,
  • Auf das Rad neben dem Brunnen zu steigen,
  • Die Besucherwege verlassen, auf die Mauern steigen, die Diensträume betreten,
  • Das Mitbringen von Tieren (Hunde, Katzen, auch an der Leine, sowie exotische Haustiere), mit Ausnahme von Blindenhunden und Polizeihunden,
  • Das Mitbringen von Geräusch erzeugenden Geräten (Radios oder andere), rollenden Gegenständen (Fahrräder, Roller, Rollschuhe und Skateboards, Skier, Schlitten und andere), mit Ausnahme von Kinderwagen und Rollstühlen für Menschen mit Behinderung, sowie fliegenden Gegenständen (z. B. Drachen, Drohnen) ist nicht gestattet.
  • Das Mitbringen von Waffen (Schusswaffen, Messer, Teppichmesser, Scheren usw.) und allen scharfen, spitzen oder stumpfen Gegenständen sowie gefährlichen Produkten (Sprengstoffe, Aerosole, Laser usw.).
  • Einführen illegaler Substanzen,
  • Alkoholkonsum auf dem Gelände außerhalb des Restaurantbereichs, bei Veranstaltungen, Events und Empfängen, die vom Eigentümer genehmigt und beaufsichtigt werden,
  • Den Zugang zu den Treppen, die zu den Stadtmauern führen, sperren,
  • Feuer machen oder grillen,
  • Steine oder andere Gegenstände werfen,
  • Bänke und Mülleimer umstellen,
  • An Fenster oder Zäune klopfen, Tiere aufregen, Gegenstände nach ihnen werfen,
  • Die Tiere füttern,
  • Tiere anlocken oder berühren, mit Ausnahme der Haustiere auf dem Kleintierhof,
  • Das Rauchen in Gebäuden und in den Parks und Gärten des Geländes (Zoologischer Garten, Innenhof des Aquariums, Park „Le Glacis“)
  • Essen und Trinken in Museen oder Ausstellungsräumen
  • Ausübung von Einzel- oder Mannschaftssportarten sowie Risikosportarten (Klettern, Gleitschirmfliegen, Basejumping usw.), sofern keine besonderen Vereinbarungen mit der Direktion der Zitadelle getroffen wurden.
  • Barfußlaufen im kostenpflichtigen Bereich der Anlage und in den Gebäuden,
  • In betrunkenem Zustand umherwandern oder sich gegenüber dem Personal, anderen Besuchern oder Tieren aggressiv oder gefährlich verhalten und ganz allgemein das eigene Leben und das anderer gefährden.
  • Drohnenaufnahmen vor Ort während der Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit, sofern keine Sondergenehmigung der Direktion der Zitadelle vorliegt.

Artikel 5: Pflichten des Besuchers

  • Respektieren Sie den Ort und das Personal.
  • Respektieren Sie Tiere, Pflanzen, Sammlungen, Gebäude, Gedenkstätten und Erinnerungsorte (z. B. den Bereich der Erschießungspfähle).
  • Befolgen Sie die Anweisungen, Hinweise und Aufforderungen des Personals vor Ort.
  • Ständige und aufmerksame Beaufsichtigung der Kinder durch ihre Begleitpersonen auf dem gesamten Gelände (Außenbereiche, Ticketschalter, Shop und Museen).
  • Beachten Sie alle Verbots-, Informations- und Warnschilder.
  • Fahren Sie vorsichtig auf abschüssigen Wegen und benutzen Sie keine Treppen mit einem Kinderwagen oder Rollstuhl.

Artikel 6: Besondere Anweisungen

  • Die Besucher müssen sich angemessen kleiden und sich gegenüber den Räumlichkeiten und anderen Besuchern respektvoll verhalten. Insbesondere im Museum des Widerstands und der Deportation und in der Umgebung des Denkmals für die Erschossenen verzichten die Besucher auf Äußerungen, Verhaltensweisen, Haltungen oder andere Handlungen wie das Tragen oder Verwenden von Symbolen, die einen Akt der Nötigung, Provokation, Bekehrung oder Propaganda darstellen könnten und die Würde oder Freiheit des Personals der Einrichtung und anderer Besucher beeinträchtigen und die Ordnung in der Einrichtung oder den normalen Betrieb des öffentlichen Dienstes stören würden. Jedes Verhalten, das gegen diese Regeln verstößt, kann gemäß den Bestimmungen von Artikel 9 dieser Verordnung zum Ausschluss des Besuchers von der Anlage führen.
  • Besucher können aufgefordert werden, ihre Taschen auf Verlangen des Personals zu öffnen, damit eine Sichtkontrolle durchgeführt werden kann.
  • Um die Ruhe der Tiere zu gewährleisten, wird darum gebeten, nicht zu rennen oder zu schreien.
  • Sofern am Eingang eines Bereichs keine gegenteiligen Hinweise angegeben sind, sind Fotos und Filmaufnahmen (ohne Blitz oder zusätzliche Beleuchtung) für den privaten Gebrauch gestattet. Aufnahmen und Filmaufnahmen für berufliche oder kommerzielle Zwecke bedürfen einer Genehmigung der Direktion der Zitadelle, die mindestens 7 Tage vor dem geplanten Termin bei der Kommunikationsabteilung marketing@citadelle.besancon.fr beantragt werden muss.
  • Versammlungen auf dem Gelände sind nicht gestattet, außer für Besichtigungen, Veranstaltungen, Tagungen, Empfänge oder Gedenkfeiern, die von der Direktion geplant und genehmigt wurden.
  • Picknicks für Einzelpersonen oder Familien sind auf den Rasenflächen und auf den dafür zur Verfügung gestellten Möbeln erlaubt. In den Gastronomiebereichen und auf deren Terrassen sind sie verboten. Die Sauberkeit und Ruhe der Anlagen muss gewahrt bleiben.
  • Auf dem Gelände wird eine Mülltrennung durchgeführt. Es stehen Mülltrennungsbehälter zur Verfügung, die von den Besuchern genutzt werden sollen. Glasflaschen müssen aufbewahrt und in den Behältern auf dem Besucherparkplatz entsorgt werden. Wenn die Snackbar geöffnet ist, steht auf der Terrasse ein spezieller Glascontainer zur Verfügung.

Artikel 7: Haftung

Die Besucher haften für Schäden jeglicher Art, die sie selbst, durch Personen, Tiere oder Gegenstände, für die sie verantwortlich sind oder die sich in ihrer Obhut befinden, verursachen.

Die Stadt Besançon lehnt jede Verantwortung für Unfälle ab, die bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften oder grundlegender Sicherheitsregeln auftreten.

Im Falle eines Unfalls wird die Stadt Besançon alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Ursache des Unfalls zu ermitteln und die Verantwortlichkeiten festzustellen.

Artikel 8: Veröffentlichung und Einhaltung der Vorschriften

Die vorliegende Hausordnung kann an jedem Ticketschalter der Anlage sowie auf unserer Website eingesehen werden: www.citadelle.com.
Mit dem Betreten der Zitadelle erklären sich die Besucher mit dieser Hausordnung uneingeschränkt einverstanden.

Artikel 9: Sanktionen

Jede Person, die sich nicht an diese Vorschriften hält, wird mündlich auf die geltenden Bestimmungen hingewiesen.
Jeder Verstoß gegen diese Vorschriften kann zum Ausschluss des oder der Zuwiderhandelnden vom Gelände ohne Rückerstattung der Eintrittsgebühren führen.
Jede Person, die sich gegenüber dem Personal, anderen Besuchern oder Tieren aggressiv oder gefährlich verhält, sowie jede Person, die ihr eigenes Leben oder das Leben anderer gefährdet, kann von den Ordnungskräften des Geländes verwiesen werden.

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Facebook-Gewinnspiele

VORBEMERKUNG

Die Teilnahme an den Spielen setzt die vollständige und vorbehaltlose Annahme der vorliegenden Teilnahmebedingungen und deren Anwendung durch den Veranstalter voraus.

Artikel 1: Veranstalter

Die CITADELLE DE BESANÇONist eine öffentlich zugängliche Einrichtung,die im Handelsregister von BESANÇON unter der Nummer529 368 078eingetragen ist und ihren Sitz in 99rue des Fusillés 25000 Besançon hat. Sie organisiert kostenlose Gewinnspiele ohne Kauf- oder Bestellpflicht auf Facebook.

Die Termine für die Gewinnspiele werden gegebenenfalls auf der Facebook-Seite bekannt gegeben: https://www.facebook.com/CitadelleDeBesancon.

Facebook organisiert, verwaltet oder sponsert in keinem Fall Gewinnspiele der CITADELLE DE BESANÇON.

Diese allgemeinen Bestimmungen können durch spezielle Zusatzvereinbarungen ergänzt werden, die unter denselben Bedingungen verfügbar sind.

Artikel 2: Teilnahmebedingungen

Diese Gewinnspiele stehen allen Personen offen, die ausschließlich in Frankreich leben, registriert und auf diesen Medien angemeldet sind.
Minderjährige dürfen nur unter der Verantwortung und mit der Genehmigung ihres gesetzlichen Vertreters, der die elterliche Sorge nachweisen kann, am Gewinnspiel teilnehmen. Die Teilnahme ist streng namentlich und pro Haushalt ist nur eine Teilnahme zulässig: (gleicher Name, gleiche Adresse, gleiche E-Mail-Adresse). Es ist strengstens untersagt, mit mehreren Pseudonymen, die mit demselben Haushalt in Verbindung stehen, zu spielen oder über ein Konto zu spielen, das für eine andere Person eröffnet wurde.

Unvollständige, unleserliche oder nach Ablauf der Frist eingereichte Beiträge, die nicht in der vorgesehenen Form eingereicht wurden, werden als ungültig betrachtet.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle erforderlichen Überprüfungen hinsichtlich der Identität, der Postanschrift und/oder E-Mail-Adresse der Teilnehmer sowie der elterlichen Zustimmung vorzunehmen.

Von der Teilnahme an Gewinnspielen und dem Erhalt von Preisen ausgeschlossen sind direkt oder indirekt alle Mitarbeiter des veranstaltenden Unternehmens, einschließlich ihrer Familienangehörigen und Ehepartner (Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaft oder anerkanntes Zusammenleben), sowie Gerichtsvollzieher, Partner oder Sponsoren.

Personen, die ihre vollständigen Kontaktdaten und ihre Identität nicht nachgewiesen haben oder diese unrichtig oder falsch angegeben haben, werden disqualifiziert, ebenso wie Personen, die die Erhebung, Speicherung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten, die für die Durchführung des Gewinnspiels unbedingt erforderlich sind, ablehnen.

Die Teilnahme am Facebook-Gewinnspiel setzt voraus, dass Sie zuvor die Fanseite CITADELLE DE BESANÇON „liken“: https://www.facebook.com/CitadelleDeBesancon

Die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen führt zur automatischen Annullierung der Teilnahme und der eventuellen Vergabe von Preisen.

Artikel 3: Teilnahmebedingungen

Je nach Gewinnspiel: einfache Verlosung (z. B. „KOMMENTIEREN UND GEWINNEN”), Verlosung nach einem Fragebogen oder einer Umfrage, Wettbewerb, über den Internetnutzer abstimmen (eine Stimme pro Person) oder eine vom Veranstalter ausgewählte Jury entscheidet.

Die Teilnehmer ermächtigen den Veranstalter, ohne jegliche Gegenleistung, ihren Namen, Vornamen, ihr Bild oder ihre Fotos, die zu Werbe- oder Promotionszwecken im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel übermittelt wurden, mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung zu veröffentlichen, ohne dass diese Verwendung im Rahmen der Einhaltung des Gesetzes „Informatique et Liberté” (Datenschutzgesetz) zu anderen Rechten als dem gewonnenen Preis führt. Diese Genehmigung gilt für alle Medien.

Für jedes Gewinnspiel wird die Anzahl der Gewinner nach Ermessen des Veranstalters festgelegt und in den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Gewinnspiels angegeben, die auf der Facebook-Seite https://www.facebook.com/CitadelleDeBesancon verfügbar sind.

Für jedes Gewinnspiel mit Preisen werden die vorgesehenen Preise sowie deren Handelswert(e) ebenfalls während der gesamten Dauer des Gewinnspiels angegeben.

Wenn eine Verlosung geplant ist, werden die Internetnutzer darüber auf der Facebook-Seite https://www.facebook.com/CitadelleDeBesancon informiert. Sie werden ebenfalls über das Datum der Verlosung und das Datum der Bekanntgabe des Namens des Gewinners/der Gewinner auf der Facebook-Seite https://www.facebook.com/CitadelleDeBesancon informiert.

Artikel 4: Gewinner

Je nach Art des ausgewählten Spiels und gemäß den in Artikel 3 beschriebenen Modalitäten werden die Gewinner entweder automatisch durch eine Auslosung, durch ihre richtigen Antworten oder durch eine Abstimmung ermittelt.
Je nach Spielrunde können ein oder mehrere Gewinner ermittelt werden.
Bei bestimmten Spielen entscheiden das Datum und die Uhrzeit der Teilnahme über die möglichen Gewinner bei Gleichstand.

Die Gewinner werden innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Ende des Gewinnspiels vom Veranstalter nach Überprüfung ihrer Berechtigung zum Gewinn des jeweiligen Preises per privater Nachricht, Telefon oder E-Mail unter den Kontaktdaten, die der Teilnehmer bei seiner Anmeldung angegeben hat, benachrichtigt.

Personen, die nicht als Gewinner bekannt gegeben werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Gewinner erhalten den Preis an die bei der Bekanntgabe des Gewinns angegebene Adresse (nur französisches Mutterland) oder werden gebeten, den Preis in der Rue des Fusillés 99, 25000 Besançon abzuholen. Allein der Veranstalter entscheidet, ob der Preis versandt oder abgeholt wird.
Der Veranstalter hat bis zu neunzig (90) Tage Zeit, um den/die Preis(e) zu versenden, wobei diese Frist vom Gewinner nicht angefochten werden kann.
Die Gewinner akzeptieren im Voraus die in jedem Spiel angegebenen Preise, deren Art, Anzahl und Handelswert angegeben sind.
Die Preise können nicht beanstandet, übertragen, verkauft oder umgetauscht werden und begründen keine Haftung des Veranstalters, der in keinem Fall für Mängel, versteckte Mängel oder Ausfälle haftet, die ausschließlich in der Verantwortung des Herstellers oder ursprünglichen Produzenten liegen.

Die Gewinner können in keinem Fall den Barwert des Preises einfordern.

Im Falle höherer Gewalt verpflichtet sich die Zitadelle, die betreffende Ausstattung durch eine Ausstattung gleicher Art und gleichen Marktwerts zu ersetzen, ohne dass sie dafür haftbar gemacht werden kann.

Die Teilnehmer erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ihr Vor- und Nachname im Falle eines Gewinns des Gewinnspiels gemäß Artikel 3 online öffentlich zugänglich gemacht werden. Teilnehmer, die nicht möchten, dass diese Informationen online öffentlich zugänglich sind, müssen dies dem Veranstalter schriftlich mitteilen.

Artikel 5: Reklamationen und Kostenerstattungen

Jede Reklamation oder Beanstandung, gleich welcher Art, muss innerhalb einer Frist von maximal 30 Tagen nach Ende des Gewinnspiels schriftlich an die in Artikel 1 angegebene Adresse des Veranstalters gerichtet werden.

Die Namen und Vornamen der Gewinner können durch Einsenden eines frankierten Rückumschlags mit der Adresse des Anfragenden an das in Artikel 1 genannte veranstaltende Unternehmen angefordert werden.
Telefonische Anfragen zur Auslegung oder Anwendung dieser Teilnahmebedingungen, zu den Mechanismen oder Modalitäten des Gewinnspiels sowie zur Liste der Gewinner werden nicht beantwortet.

Die Teilnehmer des Gewinnspiels können unter Einhaltung derselben Formvorschriften und Fristen Folgendes beantragen:

– Die Erstattung der für die Teilnahme am Gewinnspiel angefallenen Verbindungskosten erfolgt innerhalb einer Grenze von 3 Minuten Verbindungszeit auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Teilnahmebedingungen geltenden Kosten für Ortsgespräche gemäß den Tarifen von Orange/France Telecom (d. h. 0,15 Euro pro Minute). Teilnehmer, die aufgrund ihres Kommunikationsvolumens keine Verbindungskosten zahlen (Inhaber eines „unbegrenzten” Abonnements, Nutzer von ADSL-Kabelanschlüssen usw.), haben keinen Anspruch auf Erstattung.

– Erstattung der für den Versand dieses Antrags verwendeten Briefmarke auf der Grundlage des geltenden Standardtarifs.

Die Teilnehmer müssen ihren Namen, Vornamen und ihre vollständige Adresse leserlich angeben und ihrem Antrag unbedingt ihre Bankverbindung (oder Postbankverbindung) sowie eine Kopie der Rechnung ihres Internetanbieters beifügen, aus der Folgendes hervorgeht: zum einen die genaue Art der Leistung des Internetanbieters und die Art der Abrechnung (unbegrenzt, Pauschale...) und zum anderen das Datum und die Uhrzeit der Verbindung, die der Teilnahme am Gewinnspiel entsprechen und vom Teilnehmer deutlich unterstrichen oder markiert sind.

Pro Haushalt (gleicher Name, gleiche Postanschrift und/oder gleiche Bankverbindung und/oder gleiche E-Mail-Adresse) kann nur ein Antrag auf Erstattung der Verbindungs- oder Portokosten gestellt werden.

Wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind, verpflichtet sich das Unternehmen, die Verbindungskosten und/oder die verwendeten Briefmarken innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Abschluss des Gewinnspiels zu erstatten.

Artikel 6: Haftungsbeschränkungen

La Citadelle behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel aus Gründen höherer Gewalt oder aufgrund unvorhergesehener Umstände zu verkürzen, zu verlängern, zu ändern oder abzubrechen. La Citadelle haftet nicht, wenn unvorhergesehene Umstände oder höhere Gewalt Änderungen an diesem Gewinnspiel erforderlich machen.

La Citadelle kann in keiner Weise für Probleme bei der Übermittlung oder für Telefonausfälle haftbar gemacht werden.

Die Teilnahme am Gewinnspiel setzt die Kenntnis und Akzeptanz der Eigenschaften und Grenzen des Internets voraus, insbesondere hinsichtlich der technischen Leistungsfähigkeit und der Risiken, die mit jeder Verbindung und Übertragung über das Internet verbunden sind, des fehlenden Schutzes bestimmter Daten vor möglichem Missbrauch und der Gefahr einer Infizierung durch im Netz zirkulierende Viren.

Das Unternehmen haftet in keinem Fall für direkte Schäden, die in irgendeiner Weise aus einer Verbindung mit der im Rahmen dieses Spiels entwickelten Website resultieren. Es obliegt jedem Teilnehmer, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um seine eigenen Daten und/oder Software, die auf seinem Computer gespeichert sind, vor jeglichem Missbrauch zu schützen.

Das Spiel wird nicht von Facebook verwaltet oder gesponsert. Facebook kann daher in keinem Fall für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Spiel haftbar gemacht werden.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jeden Teilnehmer, der durch sein Verhalten den ordnungsgemäßen Ablauf des Gewinnspiels beeinträchtigt oder vorsätzlich versucht, dessen Image zu schädigen, endgültig vom Gewinnspiel auszuschließen.

Darüber hinaus führt die Patenschaft für fiktive Personen zum sofortigen Ausschluss des Teilnehmers.

Die vorliegenden Bestimmungen unterliegen französischem Recht. Alle Streitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt werden können, werden den Gerichten von BESANÇON vorgelegt.

Artikel 7: Personenbezogene Daten

Es wird darauf hingewiesen, dass die Teilnehmer zur Teilnahme am Gewinnspiel bestimmte personenbezogene Daten (Name, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) angeben müssen.

Diese Informationen werden in einer Computerdatei gespeichert und sind erforderlich, um ihre Teilnahme zu berücksichtigen, die Gewinner zu ermitteln und die Preise zu vergeben und zu versenden. Diese Informationen sind für das Unternehmen bestimmt und können an seine technischen Dienstleister und einen Dienstleister, der den Versand der Preise übernimmt, weitergegeben werden.

Die von den Veranstaltern im Rahmen des Spiels gesammelten Informationen über die Spieler werden nur zur Erfüllung gesetzlicher und behördlicher Verpflichtungen an Dritte weitergegeben.

Gemäß dem Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über Datenverarbeitung, Dateien und Freiheiten haben die Teilnehmer das Recht, auf einfache schriftliche Anfrage Zugang zu den sie betreffenden Daten zu erhalten, diese zu berichtigen und zu löschen.

Artikel 8: Literarische, künstlerische und geistige Eigentumsrechte

Gemäß den Gesetzen zum Schutz literarischer und künstlerischer Eigentumsrechte ist die Vervielfältigung und Darstellung aller oder eines Teils der Elemente dieses Spiels strengstens untersagt.