Regelungen Standort der Zitadelle von Besançon
Geschäftsordnung
gestützt auf das Allgemeine Gesetz über die Gebietskörperschaften,
gestützt auf das Umweltgesetzbuch, insbesondere die Artikel L413-1 ff., R413-1 ff. sowie R511-9 und dessen Anhang,
gestützt auf den Erlass vom 25. März 2004 zur Festlegung der allgemeinen Betriebsvorschriften und der allgemeinen Merkmale der Einrichtungen von zoologischen Gärten mit festem und dauerhaftem Charakter, die der Öffentlichkeit lebende Exemplare der einheimischen oder ausländischen Fauna präsentieren,
gestützt auf das Dekret Nr. 2025-582 vom 27. Juni 2025 über rauchfreie Zonen und die Bekämpfung des Verkaufs von Tabak- und E-Zigarettenprodukten an Minderjährige,
Artikel 1: Geltungsbereich
Dieser Erlass gilt für die gesamte Zitadelle, ihre Museen, einschließlich des Zoos, des Aquariums, des Insektariums und des Noctariums, sowie für alle Einrichtungen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind.
Artikel 2: Zugangsbedingungen
Der Teil der Anlage zwischen dem Front Saint-Etienne und dem Front Royal ist frei zugänglich, mit Ausnahme der durch Zäune abgegrenzten Sperrbereiche und Sicherheitszonen.
Ab dem Front Royal muss der Besucher, insbesondere für den Besuch der Museen, einen Eintrittspreis entrichten, dessen Tarife an der Kasse ausgehängt sind.
Die Eintrittskarte berechtigt am Tag des Kaufs zum Zugang zum Gelände, unabhängig davon, wie oft der Besucher das Gelände betritt und verlässt.
Die Öffentlichkeit hat keinen Zugang zu den Bereichen, in denen derzeit Arbeiten stattfinden, sowie zu den Räumlichkeiten und Servicebereichen.
Minderjährige unter 16 Jahren müssen von einem Erziehungsberechtigten oder einer volljährigen Person in Begleitung einer schriftlichen Einwilligung der Erziehungsberechtigten begleitet werden, um das Gelände betreten zu dürfen.
Schulklassen werden gemäß den geltenden Vorschriften, insbesondere hinsichtlich Schulausflügen und Klassenfahrten, betreut und beaufsichtigt. Das Personal der Zitadelle tritt nicht an die Stelle der Lehrkräfte und Begleitpersonen, die weiterhin für die Betreuung und Sicherheit der Schüler verantwortlich sind.
Um die Sicherheit und Qualität des Besuchs zu gewährleisten, wird Besuchern, die in Gruppen kommen, zu denen insbesondere kleine Kinder und/oder Menschen mit Behinderung gehören, empfohlen, eine ausreichende Anzahl an Begleitpersonen mitzubringen.
Gruppenbesuche (Schulklassen oder andere Gruppen) stehen unter der Verantwortung eines Gruppenmitglieds, das sich verpflichtet, die in dieser Hausordnung festgelegten Bedingungen einzuhalten. Dieses Mitglied ist der alleinige Ansprechpartner für den Empfangsdienst und ist dafür zuständig, an der Kasse die Eintrittskarten für alle Teilnehmer abzuholen.
Artikel 3: Öffnungszeiten der Website
Die Zitadelle ist je nach Jahreszeit für Besucher geöffnet:
- von 10 bis 17 Uhr
- von 9 bis 18 Uhr
- von 9 bis 19 Uhr
Besucher werden gebeten, sich an die am Eingang des Geländes ausgehängten oder auf der Website www.citadelle.com angegebenen Öffnungszeiten zu halten.
Die Museen, einschließlich der Tiergehege, schließen mindestens eine Viertelstunde vor Schließung des Geländes.
Bei schlechtem Wetter oder aus betrieblichen Gründen können sich diese Zeiten ändern.
Aus denselben Gründen kann der Standort vorübergehend für die Öffentlichkeit gesperrt und ganz oder teilweise evakuiert werden.
Artikel 4: Verbote
Es ist strengstens untersagt:
- Aktivitäten auszuüben, die den friedlichen Genuss des Ortes stören könnten,
- die Ruhe und Sicherheit der Öffentlichkeit, des Personals und der ausgestellten Tiere zu beeinträchtigen,
- Beschädigungen an Anpflanzungen, Bauwerken, Museumssammlungen oder Gebäuden verursachen,
- verschiedene Arten von Umweltverschmutzung verursachen,
- Das Befahren des Geländes mit einem Fahrzeug ist, sofern keine Ausnahmegenehmigung vorliegt,
- Zäune und Sicherheitsbereiche zu überwinden,
- Bauten, Zäune, Schilder beschädigen oder zerstören,
- keine Gegenstände in den Brunnen zu werfen,
- sich auf das Rad neben dem Brunnen zu setzen,
- Die Besichtigungswege verlassen, auf die Stadtmauern steigen, die Wirtschaftsräume betreten,
- Das Mitbringen von Tieren (Hunde, Katzen, auch an der Leine, sowie exotische Haustiere), mit Ausnahme von Blindenhunden und Polizeihunden,
- Das Mitbringen von Musikgeräten (Radios oder Ähnliches), Fortbewegungsmitteln (Fahrräder, Tretroller, Rollschuhe und Skateboards, Skier, Schlitten und Ähnliches), ausgenommen Kinderwagen und Rollstühle für Menschen mit Behinderung, sowie Flugobjekten (z. B. Drachen, Drohnen) ist untersagt.
- Das Mitbringen von Waffen (Schusswaffen, Messer, Teppichmesser, Scheren usw.) und allen scharfen, spitzen oder stumpfen Gegenständen sowie von gefährlichen Gegenständen (Sprengstoffe, Sprühdosen, Laser usw.).
- Illegale Substanzen einzuführen,
- Der Konsum von Alkohol auf dem Gelände ist nur im Restaurant des Geländes, bei Veranstaltungen, Events sowie bei vom Eigentümer genehmigten und beaufsichtigten Empfängen gestattet,
- Den Zugang zu den Treppen, die zu den Stadtmauern führen, sperren,
- Feuer machen oder grillen,
- Steine oder andere Gegenstände zu werfen,
- Die Bänke und Mülleimer umstellen,
- auf Fenster oder Zäune schlagen, Tiere aufscheuchen, Gegenstände nach ihnen werfen,
- Die Tiere füttern,
- Die Tiere anzusprechen oder zu berühren, mit Ausnahme der Haustiere auf dem „Petite Ferme“,
- Das Rauchen in den Gebäuden sowie in den Parks und Gärten des Geländes (Zoologischer Garten, Vorplatz des Aquariums, Park „Le Glacis“)
- Das Essen oder Trinken in Museen oder in den Räumen für Wechselausstellungen,
- Die Ausübung jeglicher Einzel- oder Mannschaftssportarten sowie von Risikosportarten (Klettern, Gleitschirmfliegen, Basejumping…) ist untersagt, sofern keine besonderen Vereinbarungen mit der Direktion Citadelle getroffen wurden,
- Im kostenpflichtigen Bereich der Anlage und in den Gebäuden barfuß gehen,
- Sich in betrunkenem Zustand auf dem Gelände aufhalten oder sich gegenüber dem Personal, anderen Besuchern oder Tieren aggressiv oder gefährlich verhalten und ganz allgemein das eigene Leben sowie das Leben anderer gefährden.
- Während der Öffnungszeiten sind Drohnenaufnahmen vor Ort nicht gestattet, es sei denn, die Leitung der Zitadelle hat eine Sondergenehmigung erteilt.
Artikel 5: Pflichten des Besuchers
- Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Anlage und das Personal.
- Behandeln Sie Tiere, Pflanzen, Sammlungen, Gebäude sowie Gedenk- und Erinnerungsstätten (z. B. den Bereich mit den Pfählen der Erschossenen) mit Respekt
- Befolgen Sie die Anweisungen, Hinweise und Aufforderungen des Personals vor Ort.
- Die Begleitpersonen müssen die Kinder auf dem gesamten Gelände (Außenbereiche, Kasse, Shop und Museen) ständig und aufmerksam beaufsichtigen.
- Beachten Sie alle Verbots-, Informations- und Warnschilder.
- Bewegen Sie sich auf den abschüssigen Wegen vorsichtig und benutzen Sie die Treppen nicht mit einem Kinderwagen oder einem Rollstuhl.
Artikel 6: Besondere Hinweise
- Die Besucher müssen sich angemessen kleiden und sich gegenüber den Räumlichkeiten und den anderen Besuchern respektvoll verhalten. Insbesondere im Museum des Widerstands und der Deportation sowie in der Umgebung des Denkmals für die Erschossenen sind die Besucher verpflichtet, jegliche Äußerungen, Verhaltensweisen, Haltungen oder sonstige Handlungen, wie beispielsweise das Tragen oder die Verwendung von Symbolen, zu unterlassen, die einen Akt der Nötigung, Provokation, Missionierung oder Propaganda darstellen könnten, die Würde oder Freiheit des Personals der Einrichtung und der anderen Besucher beeinträchtigen und die Ordnung in der Einrichtung oder den normalen Betrieb des öffentlichen Dienstes stören würden. Jedes Verhalten, das gegen diese Regeln verstößt, kann gemäß den Bestimmungen von Artikel 9 dieser Verordnung zum Ausschluss des betreffenden Besuchers vom Gelände führen.
- Besucher können aufgefordert werden, ihre Taschen auf Verlangen des Personals zu öffnen, damit eine Sichtkontrolle durchgeführt werden kann.
- Um die Ruhe der Tiere zu gewährleisten, bitten wir Sie, nicht zu rennen und nicht zu schreien.
- Sofern am Eingang eines Bereichs keine gegenteiligen Hinweise angegeben sind, sind Foto- und Filmaufnahmen (ohne Blitz oder zusätzliche Beleuchtung) für den privaten Gebrauch gestattet. Aufnahmen und Filmaufnahmen zu beruflichen oder kommerziellen Zwecken bedürfen zwingend einer Genehmigung durch die Direktion Citadelle. Wenden Sie sich dazu bitte mindestens 7 Tage vor dem geplanten Termin an die Kommunikationsabteilung unter marketing@citadelle.besancon.fr.
- Versammlungen auf dem Gelände sind nicht gestattet, außer im Falle von Besichtigungen, Veranstaltungen, Sitzungen, Empfängen oder Gedenkfeiern, die von der Direktion geplant und genehmigt wurden.
- Picknicks für Einzelpersonen oder Familien sind auf den Rasenflächen und an den dafür vorgesehenen öffentlichen Sitzgelegenheiten erlaubt. In den Gastronomiebereichen und auf deren Terrassen sind sie verboten. Die Sauberkeit und Ruhe der Anlage sind zu wahren.
- Auf dem Gelände wird Mülltrennung praktiziert. Es stehen Mülltrennungsbehälter zur Verfügung, und die Besucher werden gebeten, diese zu nutzen. Glasflaschen müssen aufbewahrt und in die Behälter auf dem Besucherparkplatz entsorgt werden. Wenn der Imbiss geöffnet ist, steht auf der Terrasse ein spezieller Glasbehälter bereit.
Artikel 7: Haftung
Die Besucher haften für Schäden jeglicher Art, die sie selbst oder Personen, Tiere oder Gegenstände, für die sie verantwortlich sind oder die sich in ihrer Obhut befinden, verursachen.
Die Stadt Besançon übernimmt keine Haftung für Unfälle, die durch die Nichtbeachtung dieser Vorschriften oder grundlegender Sicherheitsregeln verursacht werden.
Im Falle eines Unfalls wird die Stadt Besançon alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Unfallursache zu ermitteln und die Verantwortlichkeiten festzustellen.
Artikel 8: Veröffentlichung und Einhaltung der Geschäftsordnung
Diese Hausordnung liegt an allen Kassen der Anlage sowie auf unserer Website aus: www.citadelle.com.
Mit dem Betreten des Geländes der Zitadelle erklärt sich der Besucher uneingeschränkt mit dieser Hausordnung einverstanden.
Artikel 9: Sanktionen
Jede Person, die sich nicht an diese Hausordnung hält, wird mündlich auf die geltenden Bestimmungen hingewiesen.
Jeder Verstoß gegen diese Hausordnung kann zum Ausschluss des oder der Zuwiderhandelnden vom Gelände ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes führen.
Jede Person, die sich gegenüber dem Personal, anderen Besuchern oder Tieren aggressiv oder gefährlich verhält, sowie jede Person, die ihr eigenes Leben oder das Leben anderer gefährdet, kann von den Ordnungskräften des Geländes verwiesen werden.
Allgemeine Teilnahmebedingungen für Facebook-Gewinnspiele
VORWORT
Die Teilnahme an den Gewinnspielen setzt die vollständige, uneingeschränkte und vorbehaltlose Zustimmung zu den vorliegenden Teilnahmebedingungen sowie deren Anwendung durch den Veranstalter voraus.
Artikel 1: Veranstalter
Die CITADELLE DE BESANÇONist eine öffentlich zugängliche Einrichtung,die im Handelsregister von Besançon unter der Nummer529 368 078eingetragen ist und ihren Sitz in derRue des Fusillés 99, 25000 Besançon hat. Sie veranstaltet auf Facebook kostenlose Gewinnspiele ohne Kauf- oder Bestellverpflichtung.
Die Termine für die Gewinnspiele werden gegebenenfalls auf der Facebook-Seite bekannt gegeben: https://www.facebook.com/CitadelleDeBesancon.
Facebook organisiert, verwaltet oder sponsert in keiner Weise das Gewinnspiel „CITADELLE DE BESANÇON“.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können durch spezifische Nachträge ergänzt werden, die zu denselben Bedingungen erhältlich sind.
Artikel 2: Teilnahmebedingungen
Diese Gewinnspiele stehen allen Personen offen, die ihren Wohnsitz ausschließlich im französischen Mutterland haben und auf diesen Plattformen registriert und angemeldet sind.
Bei Minderjährigen erfolgt die Teilnahme unter der Verantwortung und mit der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, der die elterliche Sorge nachweisen kann. Die Teilnahme ist streng namentlich und pro Haushalt ist nur eine Teilnahme zulässig: (gleicher Name, gleiche Anschrift, gleiche E-Mail-Adresse). Es ist strengstens untersagt, mit mehreren Pseudonymen aus demselben Haushalt teilzunehmen oder von einem Konto aus zu spielen, das im Namen einer anderen Person eröffnet wurde.
Jede unvollständige, unleserliche, nach Ablauf der Frist eingereichte oder in einer anderen als der vorgesehenen Form eingereichte Teilnahme gilt als ungültig.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle erforderlichen Überprüfungen hinsichtlich der Identität, der Post- und/oder E-Mail-Adresse der Teilnehmer sowie der elterlichen Einwilligung vorzunehmen.
Von der Teilnahme an den Gewinnspielen und vom Erhalt von Preisen sind direkt oder indirekt alle Mitarbeiter des veranstaltenden Unternehmens, einschließlich ihrer Familienangehörigen und Lebenspartner (Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaft oder anerkanntes eheähnliches Zusammenleben), sowie Gerichtsvollzieher, Partner und Sponsoren ausgeschlossen.
Personen, die ihre vollständigen Kontaktdaten und ihre Identität nicht nachgewiesen haben oder diese ungenau oder falsch angegeben haben, werden disqualifiziert, ebenso wie Personen, die der Erhebung, Speicherung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten, die für die Durchführung des Gewinnspiels unbedingt erforderlich sind, widersprechen.
Um am Facebook-Gewinnspiel teilzunehmen, müssen Sie zuvor die Fanseite „CITADELLE DE BESANÇON“ mit „Gefällt mir“ markieren: https://www.facebook.com/CitadelleDeBesancon
Die Nichteinhaltung dieser Teilnahmebedingungen führt automatisch zum Ausschluss von der Teilnahme und zum Verlust etwaiger Preisansprüche.
Artikel 3: Teilnahmebedingungen
Je nach Gewinnspiel: einfache Verlosung (z. B. „KOMMENTIEREN UND GEWINNEN“), Verlosung nach Ausfüllen eines Fragebogens oder einer Umfrage, Gewinnspiel, bei dem die Internetnutzer abstimmen (eine Stimme pro Person) oder eine vom Veranstalter ausgewählte Jury entscheidet.
Die Teilnehmer ermächtigen den Veranstalter, ohne jegliche Gegenleistung jeglicher Art, ihren Namen, Vornamen, ihr Bild oder die übermittelten Fotos zu Werbe- oder Promotionszwecken im Zusammenhang mit den Gewinnspielen mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung zu veröffentlichen, ohne dass diese Nutzung im Rahmen der Einhaltung des Datenschutzgesetzes („Loi Informatique et Liberté“) Anspruch auf andere Rechte als den gewonnenen Preis begründet. Diese Einwilligung gilt für alle Medien.
Die Anzahl der Gewinner wird für jedes Gewinnspiel vom Veranstalter nach eigenem Ermessen festgelegt und in den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Gewinnspiels angegeben, die auf der Facebook-Seite https://www.facebook.com/CitadelleDeBesancon einsehbar sind.
Bei jedem Gewinnspiel, bei dem Preise zu gewinnen sind, werden die vorgesehenen Preise sowie deren Marktwert während der gesamten Dauer des Gewinnspiels ebenfalls angegeben.
Sollte eine Verlosung stattfinden, werden die Internetnutzer darüber auf der Facebook-Seite https://www.facebook.com/CitadelleDeBesancon informiert. Dort werden sie auch über das Datum der Verlosung und den Zeitpunkt der Bekanntgabe des Namens des Gewinners bzw. der Gewinner informiert.
Artikel 4: Gewinner
Je nach Art des ausgewählten Spiels und gemäß den in Artikel 3 beschriebenen Modalitäten werden die Gewinner entweder automatisch durch eine Auslosung, aufgrund ihrer richtigen Antworten oder durch eine Abstimmung ermittelt.
Je nach Spielrunde können ein oder mehrere Gewinner ermittelt werden.
Bei bestimmten Spielen entscheiden Datum und Uhrzeit der Teilnahme darüber, wer bei Gleichstand den Vorzug erhält.
Die Gewinner werden innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Abschluss des Gewinnspiels vom Veranstalter kontaktiert, nachdem deren Berechtigung zum Erhalt des jeweiligen Preises überprüft wurde. Die Benachrichtigung erfolgt per privater Nachricht, Telefon oder E-Mail unter Verwendung der vom Teilnehmer bei der Anmeldung angegebenen Kontaktdaten.
Personen, die nicht als Gewinner ermittelt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die ausgewählten Gewinner erhalten den Preis an die bei der Gewinnbenachrichtigung angegebene Wohnadresse (nur französisches Mutterland) oder werden gebeten, die Preise in der 99 rue des Fusillés, 25000 Besançon, abzuholen. Allein der Veranstalter entscheidet, ob der Gewinn versandt oder abgeholt werden muss.
Der Veranstalter hat bis zu neunzig (90) Tage Zeit, um den/die Gewinn(e) zu versenden; diese Frist kann vom Gewinner nicht angefochten werden.
Die Gewinner akzeptieren im Voraus die in den einzelnen Gewinnspielen angegebenen Gewinne, in denen deren Art, Anzahl und Marktwert festgelegt sind.
Die Preise können keinen Anlass zu Ansprüchen jeglicher Art geben, dürfen nicht übertragen, verkauft oder getauscht werden und begründen keine Haftung des Veranstalters, der in keinem Fall für Mängel, versteckte Mängel oder Ausfälle haftet, die ausschließlich in der Verantwortung des Herstellers oder ursprünglichen Produzenten liegen.
Die Gewinner können in keinem Fall den Barwert des Preises einfordern.
Im Falle höherer Gewalt verpflichtet sich die Zitadelle, den betreffenden Preis durch einen Preis gleicher Art und gleichen Marktwerts zu ersetzen, ohne dass ihr daraus eine Haftung entsteht.
Die Teilnehmer erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass im Falle eines Gewinns ihres Namens und Vornamens online öffentlich zugänglich gemacht werden, wie in Artikel 3 beschrieben. Teilnehmer, die nicht möchten, dass diese Informationen online öffentlich zugänglich sind, müssen dies dem Veranstalter schriftlich mitteilen.
Artikel 5: Reklamationen und Kostenerstattungen
Jede Reklamation oder Beanstandung, gleich welcher Art, muss innerhalb einer Frist von höchstens 30 Tagen nach Ende des Gewinnspiels erfolgen und schriftlich an die in Artikel 1 angegebene Adresse des Veranstalters gerichtet werden.
Die Vor- und Nachnamen der Gewinner können angefordert werden, indem ein frankierter Rückumschlag mit der Anschrift des Anfragenden an den in Artikel 1 genannten Veranstalter gesendet wird.
Telefonische Anfragen bezüglich der Auslegung oder Anwendung dieser Teilnahmebedingungen, der Abläufe oder Modalitäten des Gewinnspiels sowie der Gewinnerliste werden nicht beantwortet.
Die Teilnehmer des Gewinnspiels können innerhalb derselben Fristen und in derselben Form Folgendes beantragen:
– Die Erstattung der für die Teilnahme am Gewinnspiel anfallenden Verbindungskosten erfolgt für maximal 3 Minuten Verbindungszeit auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Teilnahmebedingungen geltenden Ortstarife von Orange/France Telecom (d. h. 0,15 Euro pro Minute). Teilnehmer, denen aufgrund des Umfangs ihrer Verbindungen keine Verbindungskosten entstehen (Inhaber eines „unbegrenzten“ Abonnements, ADSL-Kabelnutzer usw.), haben keinen Anspruch auf Erstattung.
– Die Erstattung der für den Versand dieses Antrags verwendeten Briefmarke auf der Grundlage des geltenden Tarifs für Standardpost.
Die Teilnehmer müssen ihren Namen, Vornamen und ihre vollständige Anschrift leserlich angeben und ihrem Antrag unbedingt eine Bankverbindung (oder Postbankverbindung) beifügen sowie eine Kopie der Rechnung ihres Internetanbieters vorlegen, aus der Folgendes hervorgeht: zum einen die genaue Art der Leistung des Internetanbieters und die Abrechnungsart (unbegrenzt, Pauschalpreis…) sowie zum anderen das Datum und die Uhrzeit der Verbindung, die der Teilnahme am Gewinnspiel entsprechen und vom Teilnehmer deutlich unterstrichen oder hervorgehoben wurden
Pro Haushalt (gleicher Name, gleiche Postanschrift und/oder gleiche Bankverbindung und/oder gleiche E-Mail-Adresse) kann nur ein Antrag auf Erstattung der Verbindungs- oder Briefmarkenkosten gestellt werden.
Sind die oben genannten Bedingungen erfüllt, verpflichtet sich das Unternehmen, die Verbindungskosten und/oder die Kosten für die verwendete Briefmarke innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Abschluss des Gewinnspiels zu erstatten.
Artikel 6: Haftungsbeschränkungen
La Citadelle behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel aus Gründen höherer Gewalt oder aufgrund unvorhergesehener Ereignisse zu verkürzen, zu verlängern, zu ändern oder abzusagen. La Citadelle haftet nicht, falls unvorhergesehene Ereignisse oder höhere Gewalt Änderungen an diesem Gewinnspiel erforderlich machen sollten.
La Citadelle übernimmt keinerlei Haftung für Übertragungsprobleme oder Telefonausfälle.
Die Teilnahme am Gewinnspiel setzt die Kenntnis und Akzeptanz der Eigenschaften und Grenzen des Internets voraus, insbesondere hinsichtlich der technischen Leistungsfähigkeit und der Risiken, die mit jeder Verbindung und Datenübertragung im Internet verbunden sind, des fehlenden Schutzes bestimmter Daten vor möglichem Missbrauch sowie der Gefahr einer Infizierung durch im Netz zirkulierende Viren.
Das Unternehmen haftet in keinem Fall für direkte Schäden, die in irgendeiner Weise aus dem Zugriff auf die im Rahmen dieses Spiels entwickelte Website resultieren. Es obliegt jedem Teilnehmer, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um seine eigenen Daten und/oder die auf seinen IT-Geräten gespeicherte Software vor jeglichem Zugriff zu schützen.
Das Gewinnspiel wird nicht von Facebook organisiert oder gesponsert. Facebook kann daher in keinem Fall für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel haftbar gemacht werden.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jeden Teilnehmer endgültig vom Gewinnspiel auszuschließen, der durch sein Verhalten den ordnungsgemäßen Ablauf des Gewinnspiels beeinträchtigt oder vorsätzlich versucht, dessen Ruf zu schädigen.
Darüber hinaus führt die Patenschaft für fiktive Personen zum sofortigen Ausschluss des Teilnehmers.
Diese Geschäftsbedingungen unterliegen französischem Recht. Alle Streitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt werden können, werden den Gerichten in Besançon vorgelegt.
Artikel 7: Personenbezogene Daten
Es wird darauf hingewiesen, dass die Teilnehmer zur Teilnahme am Gewinnspiel bestimmte personenbezogene Daten angeben müssen (Name, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer).
Diese Daten werden in einer elektronischen Datei gespeichert und sind für die Erfassung der Teilnahme, die Ermittlung der Gewinner sowie die Vergabe und den Versand der Preise erforderlich. Diese Daten sind für das Unternehmen bestimmt und können an dessen technische Dienstleister sowie an einen Dienstleister weitergeleitet werden, der den Versand der Preise übernimmt.
Die von den Veranstaltern im Rahmen des Spiels erhobenen Spielerdaten werden nur zur Erfüllung gesetzlicher und behördlicher Verpflichtungen an Dritte weitergegeben.
Gemäß dem Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über Datenverarbeitung, Dateien und Freiheiten haben die Teilnehmer das Recht, auf einfache schriftliche Anfrage hin Auskunft über ihre personenbezogenen Daten zu erhalten sowie deren Berichtigung oder Löschung zu verlangen.
Artikel 8: Urheberrechte, Rechte an künstlerischen Werken und Rechte des geistigen Eigentums
Gemäß den Gesetzen zum Schutz des Urheberrechts ist die Vervielfältigung und Wiedergabe dieses Spiels oder von Teilen davon strengstens untersagt.