Regeln Website der Zitadelle von Besançon

Geschäftsordnung

gestützt auf den Code Général des Collectivités Territoriales und insbesondere dessen Artikel R 2221-28 und R.2221-29,

Angesichts der gesamten Zitadelle, der drei französischen Museen, darunter das Museum und sein zoologischer Garten, sein Aquarium, sein Insektarium, sein Noctarium und alle Einrichtungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, gemäß dem Gesetz Nr. 76.629 vom 10. Juli 1976 über den Naturschutz und dem Erlass vom 25. März 2004 zur Festlegung der allgemeinen Betriebsregeln und der allgemeinen Merkmale der Anlagen von zoologischen Einrichtungen mit festem und dauerhaftem Charakter, die der Öffentlichkeit lebende Exemplare der einheimischen oder ausländischen Fauna präsentieren und unter die Rubrik 21-40 der Nomenklatur der klassifizierten Anlagen zum Schutz der Umwelt fallen,

gestützt auf das Rundschreiben Nr. 99-136 vom 21. September 1999 über die Organisation von Schulausflügen in öffentlichen Kindergärten und Grundschulen

Angesichts des im Erlass vom 25. März 2004 vorgesehenen Befähigungsnachweises, der vorsieht, dass die genannten Einrichtungen unter der Verantwortung der Inhaber des Nachweises stehen,

in der Erwägung, dass es im Interesse aller angebracht ist, die Modalitäten für den Betrieb, die Nutzung und den Zugang der gesamten Anlage festzulegen,

Artikel 1: Anwendungsbereich

Dieser Erlass gilt für die gesamte Zitadelle, ihre Museen einschließlich des Zoologischen Gartens, des Aquariums, des Insektariums, des Noctariums und für alle Einrichtungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Artikel 2: Zugangsvoraussetzungen

Der Teil des Geländes zwischen Front Saint-Etienne und Front Royal ist außerhalb der durch Zäune und Sicherheitszonen abgegrenzten verbotenen Bereiche frei zugänglich.

Ab der Königsfront und insbesondere für den Besuch von Museen muss der Besucher eine Eintrittsgebühr entrichten, deren Preise am Kartenschalter ausgehängt werden.
Die Eintrittskarte berechtigt zum Zugang zum Gelände für den Tag, an dem der Titel erworben wurde, unabhängig von der Anzahl der Ein- und Ausgänge, die der Besucher getätigt hat.

Die Öffentlichkeit hat keinen Zugang zu den im Bau befindlichen Teilen sowie zu den Diensträumen und -bereichen.

Minderjährige unter 16 Jahren müssen von einem gesetzlichen Vertreter oder einer volljährigen Person mit der Erlaubnis der gesetzlichen Vertreter begleitet werden, um auf das Gelände gelassen zu werden.

Minderjährige über 16 Jahre müssen entweder auf die gleiche Weise begleitet werden oder über eine Genehmigung ihrer gesetzlichen Vertreter verfügen. Die Website behält sich das Recht vor, das Alter und das Vorhandensein von Genehmigungen zu überprüfen.

Schulgruppen müssen gemäß dem Rundschreiben Nr. 99-136 vom 21. September 1999 über die Organisation von Schulausflügen in öffentlichen Kindergärten und Grundschulen betreut und beaufsichtigt werden. Das Personal der Zitadelle ist nicht anwesend, um die Betreuungsrolle der Gruppenbegleiter zu ersetzen. Im Falle eines Zwischenfalls werden die Begleitpersonen vorrangig zur Verantwortung gezogen.

Außerhalb von Schulgruppen muss pro 8 Kinder unter 6 Jahren ein verantwortlicher Erwachsener und pro 12 Minderjährige über 6 Jahren ein verantwortlicher Erwachsener anwesend sein.

Bei Gruppen, die aus Menschen mit Behinderungen bestehen, muss pro 6 Menschen mit Behinderungen eine Begleitperson anwesend sein.

Artikel 3: Öffnungszeiten der Website

Die Zitadelle ist je nach Jahreszeit für die Öffentlichkeit zugänglich :

  • von 10 bis 17 Uhr
  • von 9 bis 18 Uhr
  • von 9 Uhr bis 19 Uhr

Die Besucher werden gebeten, sich an die Öffnungszeiten zu halten, die am Eingang der Website ausgehängt oder auf der Website angegeben sind: www.citadelle.com.
Die Schließung der Museen, einschließlich der Tierbereiche, erfolgt mindestens eine Viertelstunde vor Schließung der Website.
Bei schlechtem Wetter oder aus dienstlichen Gründen können diese Öffnungszeiten geändert werden.

Aus denselben Gründen kann die Stätte zeitweise für die Öffentlichkeit geschlossen und ganz oder teilweise evakuiert werden.

Artikel 4: Verbote

Es ist strengstens verboten, :

  • Aktivitäten ausüben, die den friedlichen Genuss der Stätte stören können
  • die Ruhe und Sicherheit der Öffentlichkeit, des Personals und der präsentierten Tiere beeinträchtigen
  • Beschädigungen an Anpflanzungen, Bauwerken, Museumssammlungen oder Gebäuden verursachen
  • verschiedene Verschmutzungen erzeugen
  • das Gelände mit Fahrzeugen zu betreten, sofern keine Ausnahmegenehmigung vorliegt
  • Zäune und Sicherheitszonen überwinden
  • Gebäude, Zäune, Schilder beschädigen oder verunstalten
  • irgendwelche Gegenstände in den Brunnen zu werfen
  • in das Rad neben dem Brunnen zu steigen
  • die Besuchergänge verlassen, auf die Mauern steigen, die Diensträume betreten
  • fremde Tiere (Hunde, Katzen, auch wenn sie an der Leine geführt werden, sowie NAC) mitbringen, mit Ausnahme von Blindenhunden und Polizeihunden. Letztere dürfen jedoch unter keinen Umständen in den kleinen Bauernhof eindringen.
  • Toninstrumente (Radios oder andere), rollende Gegenstände (Fahrräder, Roller, Rollschuhe und -bretter, Skier, Schlitten und andere), außer Kinderwagen und Sessel für Menschen mit Behinderungen, sowie fliegende Gegenstände (z. B. Drachen, Drohnen) einführen.
  • Waffen (Schusswaffen, Messer, Cutter, Scheren usw.) und alle scharfen, durchstechenden oder stumpfen Gegenstände sowie gefährliche Produkte (Sprengstoff, Spraydosen, Laser usw.) einführen.
  • illegale Substanzen einführen
  • auf dem Gelände außerhalb von Veranstaltungen, Events und Empfängen, die vom Eigentümer genehmigt und betreut werden, Alkohol zu konsumieren
  • den Zugang zu den Treppen, die zu den Stadtmauern führen, blockieren
  • Feuer machen oder grillen
  • Steine oder andere Gegenstände werfen
  • Bänke und Körbe umstellen
  • gegen Glasscheiben oder Zäune schlagen, Tiere erregen, einen Gegenstand nach ihnen werfen
  • Tiere füttern,
  • Tiere anlocken oder berühren, außer den Haustieren der Petite Ferme (unter Einhaltung der von unseren Beamten erteilten Anweisungen)
  • in den Gebäuden sowie im Tierpark (Zoologischer Garten und Aquariumhof) zu rauchen und zu dampfen
  • in Museen oder Räumen mit zeitlich begrenzten Ausstellungen Speisen oder Getränke zu sich nehmen
  • alle Einzel- oder Mannschaftssportarten sowie Risikoaktivitäten (Klettern, Paragliding, Base-Jump...) ausüben, außer bei besonderen Vereinbarungen mit der Direktion Zitadelle
  • im kostenpflichtigen Teil des Geländes und in den Gebäuden barfuß gehen
  • betrunken herumlaufen oder sich aggressiv oder gefährlich gegenüber dem Personal, anderen Besuchern oder Tieren verhalten und ganz allgemein ihr eigenes Leben und das Leben anderer gefährden.

Artikel 5: Pflichten des Besuchers

  • Respektieren Sie den Ort und das Personal.
  • Respektieren Sie Tiere, Anpflanzungen, Sammlungen, Gebäude, Gedenkstätten und Erinnerungsorte (z. B. den Bereich der Pfähle der Erschossenen).
  • Befolgen Sie die Anweisungen, Bemerkungen und Anordnungen des Personals am Standort.
  • Die Kinder ständig und effektiv beaufsichtigen.
  • Beachten Sie alle Verbots-, Informations- oder Warnschilder.
  • Gehen Sie vorsichtig durch abschüssige Gänge und benutzen Sie keine Treppen mit einem Kinderwagen oder einem Rollstuhl für Menschen mit Behinderungen.

Artikel 6: Besondere Anweisungen

  • Besucher sollten sich angemessen kleiden und sich respektvoll gegenüber den Räumlichkeiten und anderen Besuchern verhalten.
  • Besucher müssen auf Aufforderung des Personals möglicherweise ihre Taschen öffnen, damit eine Sichtkontrolle durchgeführt werden kann.
  • Um die Ruhe der zugelassenen Tiere zu gewährleisten, wird darum gebeten, nicht zu rennen oder zu schreien.
  • Fotografieren und Filmen (ohne Blitzlicht oder zusätzliche Beleuchtung) ist für den privaten Gebrauch erlaubt, es sei denn, es wird beim Betreten eines Raums ausdrücklich darauf hingewiesen. Gewerbetreibende müssen vorab eine schriftliche Genehmigung der Direktion einholen.
  • Versammlungen auf dem Gelände sind nicht erlaubt, außer für Besuche, Animationen, Versammlungen, Empfänge oder Gedenkfeiern, die von der Direktion geplant und genehmigt wurden.
  • Picknicks für Einzelpersonen oder Familien sind auf Rasenflächen und auf Mobiliar, das der Öffentlichkeit zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt wird, erlaubt. Sie sind in den Restaurantbereichen und auf deren Terrassen verboten. Die Sauberkeit und die Ruhe der Umgebung müssen respektiert werden.

Artikel 7: Verantwortlichkeit

Besucher haften für Schäden jeglicher Art, die sie durch sich selbst, durch Personen, Tiere oder Gegenstände, für die sie verantwortlich sind oder die sich in ihrer Obhut befinden, verursachen.

Die Stadt Besançon lehnt jede Verantwortung für Unfälle ab, die durch die Nichtbeachtung dieser Regeln oder der elementaren Sicherheitsregeln entstehen.

Im Falle eines Unfalls wird die Stadt Besançon alle notwendigen Schritte einleiten, um die Ursache des Unfalls zu ermitteln und die Verantwortlichkeiten festzulegen.

Artikel 8: Veröffentlichung und Beitritt zur Verordnung

Die vorliegende Hausordnung kann in jedem Kartenbüro der Anlage sowie auf unserer Website eingesehen werden: www.citadelle.com.
Mit dem bloßen Betreten der Zitadelle erklärt sich der Besucher voll und ganz mit der vorliegenden Hausordnung einverstanden.

Artikel 9: Sanktion

Verstöße gegen diese Regeln können zum Ausschluss des/der Zuwiderhandelnden vom Gelände führen, ohne dass die Eintrittsgebühren zurückerstattet werden.

Jede Person, die sich aggressiv oder gefährlich gegenüber dem Personal, anderen Besuchern oder Tieren verhält, sowie jede Person, die ihr eigenes Leben oder das Leben anderer gefährdet, kann von den Ordnungskräften des Hauses verwiesen werden.

Allgemeine Regeln Facebook-Gewinnspiele

PREAMBULE

Die Teilnahme an den Spielen setzt die volle, uneingeschränkte und vorbehaltlose Annahme der vorliegenden Regeln und ihrer Anwendung durch die organisierende Gesellschaft voraus.

Artikel 1: Organisierende Gesellschaft

Die CITADELLE DE BESANÇON ist eine Einrichtung mit Publikumsverkehr, die im Handelsregister von BESANÇON unter der Nummer 529 368 078 eingetragen ist und ihren Sitz in 99 rue des Fusillés 25000 Besançon hat. Sie organisiert kostenlose Gewinnspiele ohne Kauf- oder Bestellverpflichtung auf Facebook.

Die Sitzungstermine der Gewinnspiele werden ggf. auf der Facebook-Seite bekannt gegeben: https://www.facebook.com/CitadelleDeBesancon.

Unter keinen Umständen organisiert, verwaltet oder sponsert Facebook CITADELLE DE BESANÇON-Gewinnspiele.

Diese allgemeinen Regeln können durch spezifische Zusatzvereinbarung(en) ergänzt werden, die unter denselben Bedingungen erhältlich sind.

Artikel 2: Teilnahmebedingungen

Diese Gewinnspiele stehen allen Personen offen, die ihren Wohnsitz ausschließlich in Frankreich haben und sich auf diesen Medien registriert und eingeloggt haben.
Was Minderjährige betrifft, so erfolgt das Spiel unter der Verantwortung und mit der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters, der die elterliche Gewalt nachweisen kann. Die Teilnahme ist streng namentlich und pro Haushalt ist nur eine Teilnahme erlaubt: (gleicher Name, gleiche Adresse, gleiche E-Mail-Adresse. Es ist strengstens untersagt, unter mehreren Pseudonymen zu spielen, die mit demselben Haushalt in Verbindung stehen, sowie von einem Konto aus zu spielen, das für das Konto einer anderen Person eröffnet wurde.

Jede Teilnahme, die unvollständig, unleserlich, nach Ablauf der Frist oder in einer anderen als der vorgesehenen Form eingereicht wird, wird als ungültig betrachtet.

Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, alle notwendigen Überprüfungen bezüglich der Identität, der Post- und/oder E-Mail-Adresse der Teilnehmer und der elterlichen Erlaubnis vorzunehmen.

Von der Teilnahme an den Gewinnspielen und dem Erhalt jeglicher Zuwendungen, sei es direkt oder indirekt, ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter der organisierenden Gesellschaft, einschließlich ihrer Familien und Ehepartner (Ehe, P.A.C.S. oder anerkanntes eheliches Leben), sowie Gerichtsvollzieher, Partner oder Sponsoren.

Personen, die ihre vollständigen Kontaktdaten und Identitäten nicht nachweisen können oder diese auf ungenaue oder irreführende Weise angeben, werden disqualifiziert, ebenso wie Personen, die die Sammlung, Speicherung und Nutzung der sie betreffenden namentlichen Informationen ablehnen, die für die Verwaltung des Gewinnspiels unbedingt erforderlich sind.

Die Teilnahme am Facebook-Gewinnspiel setzt voraus, dass Sie die Fanpage CITADELLE DE BESANÇON "mögen": https://www.facebook.com/CitadelleDeBesancon

Die Nichtbeachtung der genannten Regeln führt zur automatischen Annullierung der Teilnahme und der eventuellen Zuteilung von Preisen.

Artikel 3: Teilnahmemodalitäten

Je nach Gewinnspiel: einfache Verlosung (z. B. "KOMMENTIEREN UND GEWINNEN"), Verlosung, der ein Fragebogen oder eine Umfrage vorausgeht, Gewinnspiel, das der Abstimmung der Internetnutzer (nur eine Stimme pro Person) oder einer vom Veranstalter ausgewählten Jury unterliegt.

Die Teilnehmer ermächtigen die Veranstalterin, ohne Gegenleistung jeglicher Art, ihren Namen, Vornamen, ihr Bild oder übermittelte Fotografien zu Werbe- oder Promotionszwecken im Zusammenhang mit den Gewinnspielen mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung zu veröffentlichen, ohne dass diese Nutzung zu anderen Rechten als dem gewonnenen Preis führen kann, im Rahmen der Einhaltung des Gesetzes "Informatik und Freiheit". Diese Genehmigung gilt für alle Medien.

Für jedes Gewinnspiel wird die Anzahl der Gewinner vom Veranstalter nach eigenem Ermessen festgelegt und in den Bedingungen des jeweiligen Gewinnspiels auf der Facebook-Seite https://www.facebook.com/CitadelleDeBesancon angegeben.

Für jedes Gewinnspiel, das mit einem Preis versehen ist, werden der/die vorgesehene(n) Preis(e) und sein/ihr Handelswert während der gesamten Dauer des Gewinnspiels ebenfalls angegeben.

Wenn eine Verlosung stattfindet, werden die Nutzer über die Facebook-Seite https://www.facebook.com/CitadelleDeBesancon darüber informiert. Sie werden auch über das Datum der Auslosung und das Datum, an dem der Name des/der Gewinner(s) auf der Facebook-Seite https://www.facebook.com/CitadelleDeBesancon bekannt gegeben wird, informiert.

Artikel 4: Gewinner

Je nach Art des gewählten Spiels und gemäß den in Artikel 3 beschriebenen Modalitäten werden die Gewinner entweder automatisch durch eine Verlosung, durch ihre richtigen Antworten oder durch eine Abstimmung ermittelt.
Je nach Spielsitzung können ein oder mehrere Gewinner ermittelt werden.
Das Datum und die Uhrzeit der Teilnahme entscheiden bei einigen Spielen zwischen den möglichen Gewinnern mit gleichem Punktestand.

Die Gewinner werden innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Abschluss des Spiels vom Veranstalter kontaktiert, nachdem ihre Berechtigung zum Gewinn des betreffenden Preises überprüft wurde, und zwar per privater Nachricht, Telefon oder E-Mail an die vom Teilnehmer bei der Registrierung angegebenen Kontaktdaten.

Personen, die nicht zu Gewinnern erklärt werden, werden nicht benachrichtigt.
Die ermittelten Gewinner erhalten den Preis zu Hause an der Adresse, die bei der Bekanntgabe des Gewinns angegeben wurde (nur in Frankreich), oder werden eingeladen, die ermittelten Preise abzuholen 99 rue des Fusillés 25000 Besançon. Nur das veranstaltende Unternehmen entscheidet, ob der Gewinn verschickt oder abgeholt wird.
Das veranstaltende Unternehmen hat bis zu neunzig (90) Tage Zeit, um den/die Gewinn/e zu versenden, wobei diese Frist vom Gewinner nicht angefochten werden kann.
Die Gewinner akzeptieren im Voraus die Gewinne, wie sie in jedem der Spiele bezeichnet werden, wo ihre Art, ihre Anzahl und ihr Handelswert angegeben sind.
Die Preise geben keinen Anlass zu Reklamationen jeglicher Art und können weder übertragen, verkauft oder ausgetauscht werden, noch führen sie zu einer Haftung des Veranstalters, der in keinem Fall für ihre Defekte, versteckten Mängel oder Pannen haftet, die in die ausschließliche Verantwortung ihres ursprünglichen Herstellers oder Produzenten fallen.

In keinem Fall können die Gewinner den Geldwert des Preises einfordern.

Im Falle höherer Gewalt verpflichtet sich La Citadelle, die betreffende Zuwendung durch eine Zuwendung gleicher Art und gleichen Handelswerts zu ersetzen, ohne dass sie dafür haftbar gemacht werden kann.

Die Teilnehmer erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass, wenn sie das Spiel gewinnen, ihr Vor- und Nachname online öffentlich zugänglich sein wird, wie in Artikel 3 beschrieben. Teilnehmer, die nicht möchten, dass diese Informationen online öffentlich zugänglich sind, müssen den Veranstalter schriftlich darüber informieren.

Artikel 5: Beschwerden und Kostenerstattungen

Jede Beschwerde oder jeder Einspruch, gleich welcher Art, muss innerhalb von maximal 30 Tagen nach Ende des Gewinnspiels erfolgen und schriftlich an die in Artikel 1 angegebene Adresse der organisierenden Gesellschaft gerichtet werden.

Die Namen und Vornamen der Gewinner können erfragt werden, indem ein frankierter Umschlag mit der Adresse des Antragstellers an die in Artikel 1 genannte Organisationsgesellschaft geschickt wird.
Telefonische Anfragen bezüglich der Auslegung oder Anwendung der vorliegenden Regeln, der Mechanismen oder der Modalitäten des Spiels sowie der Liste der Gewinner werden nicht beantwortet.

Die Teilnehmer des Spiels können in denselben Formen und Fristen beantragen:

- Die Erstattung der Verbindungskosten, die für die Teilnahme am Spiel anfallen, erfolgt bis zu einer Höchstgrenze von 3 Verbindungsminuten auf der Grundlage der Kosten für eine lokale Verbindung zum Orange/France Telecom-Tarif, der zum Zeitpunkt der Erstellung der vorliegenden Regeln galt (d. h. 0,15 Euro pro Minute). Teilnehmer, die keine Verbindungskosten aufgrund des Umfangs ihrer Kommunikation zahlen (Inhaber eines "unbegrenzten" Abonnements, Nutzer von ADSL-Kabeln...), haben keinen Anspruch auf Erstattung.

- Die Erstattung der Briefmarke, die für die Einsendung dieses Antrags verwendet wurde, auf der Grundlage des geltenden langsamen Tarifs.

Die Teilnehmer müssen ihren Namen, Vornamen und ihre vollständige Adresse leserlich angeben und ihrem Antrag unbedingt einen R.I.B (oder R.I.P) beifügen und eine Kopie der Rechnung des Internetanbieters des Teilnehmers vorlegen, aus der Folgendes hervorgeht: einerseits die genaue Art der Leistung des Internetanbieters und die Art der Abrechnung (unbegrenzt, pauschal...) und andererseits das Datum und die Uhrzeit der Verbindung, die der Teilnahme am Spiel entspricht, die vom Teilnehmer deutlich unterstrichen oder überzeichnet wurde.

Pro Haushalt (gleicher Name, gleiche Postanschrift und/oder gleiche IBAN/RIP und/oder gleiche E-Mail-Adresse) kann nur ein Antrag auf Erstattung der Verbindungs- oder Briefmarkenkosten gestellt werden.

Wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind, verpflichtet sich das Unternehmen, die Verbindungskosten und/oder die verwendete Briefmarke innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Abschluss des Gewinnspiels zu erstatten.

Artikel 6: Haftungsbeschränkungen

La Citadelle behält sich das Recht vor, das Spiel zu verkürzen, zu verlängern, zu ändern oder zu stornieren, wenn dies durch höhere Gewalt oder zufällige Umstände bedingt ist. Die Citadel kann nicht haftbar gemacht werden, wenn durch Zufall oder höhere Gewalt eine Änderung des Spiels erforderlich wird.

Die Zitadelle kann in keiner Weise für Routingprobleme oder Telefonausfälle haftbar gemacht werden.

Die Teilnahme am Spiel setzt die Kenntnis und Akzeptanz der Eigenschaften und Grenzen des Internets voraus, insbesondere in Bezug auf die technische Leistung und die Risiken, die mit jeder Verbindung und Übertragung über das Internet verbunden sind, den fehlenden Schutz bestimmter Daten gegen mögliche Umgehungen und die Risiken einer Kontamination durch mögliche Viren, die im Netz zirkulieren.

In keinem Fall kann die Gesellschaft für direkte Schäden haftbar gemacht werden, die in irgendeiner Weise aus einer Verbindung mit der im Rahmen dieses Spiels entwickelten Website resultieren. Es obliegt jedem Teilnehmer, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um seine eigenen Daten und/oder Software, die auf seiner Computerausrüstung gespeichert sind, vor jeglicher Beeinträchtigung zu schützen.

Das Spiel wird nicht von der Facebook-Gesellschaft verwaltet oder gesponsert. Die Facebook-Gesellschaft kann daher unter keinen Umständen für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Spiel haftbar gemacht werden.

Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, jeden Teilnehmer endgültig vom Spiel auszuschließen, der durch sein Verhalten den reibungslosen Ablauf des Spiels beeinträchtigt oder absichtlich versucht, seinem Image zu schaden.

Darüber hinaus führt das Sponsern fiktiver Personen zum sofortigen Ausschluss des Teilnehmers.

Die vorliegende Verordnung unterliegt dem französischen Recht. Alle Streitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt werden können, werden den Gerichten von BESANÇON vorgelegt.

Artikel 7: Persönliche Daten

Es wird darauf hingewiesen, dass die Teilnehmer, um am Spiel teilzunehmen, notwendigerweise bestimmte persönliche Informationen über sich selbst angeben müssen (Name, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer).

Diese Informationen werden aufgezeichnet und in einer Computerdatei gespeichert und sind notwendig, um die Teilnahme zu berücksichtigen, die Gewinner zu ermitteln und die Preise zu verteilen und zu versenden. Diese Informationen sind für das Unternehmen bestimmt und können an seine technischen Dienstleister und an einen Dienstleister, der den Versand der Preise sicherstellt, weitergeleitet werden.

Die Informationen über die Spieler, die von den Organisatoren anlässlich des Spiels gesammelt werden, werden nur an Dritte weitergegeben, um den gesetzlichen und regulatorischen Verpflichtungen nachzukommen.

In Anwendung des Gesetzes Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über Informatik, Dateien und Freiheitsrechte haben die Teilnehmer das Recht, auf einfache schriftliche Anfrage hin auf die sie betreffenden Daten zuzugreifen, sie zu berichtigen und zu löschen.

Artikel 8: Literarische, künstlerische und geistige Eigentumsrechte

Gemäß den Gesetzen, die die literarischen und künstlerischen Eigentumsrechte regeln, ist die Vervielfältigung und Darstellung aller oder eines Teils der Elemente, aus denen sich dieses Spiel zusammensetzt, strengstens untersagt.